Ab dem 1.1.2018 ändert sich das Schweizer Umsatzsteuergesetz und die derzeitige Lieferschwelle von CHF 100.000 Umsatz in der Schweiz wird gekippt. Zur Ermittlung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer wird nun der weltweite Umsatz herangezogen. Konkret können damit alle Unternehmen mit mehr als CHF 100.000 weltweitem Umsatz, ab dem ersten Schweizer Geschäftsfall auch in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig werden.

Diese Änderung könnte Sie dann treffen, wenn Sie Lieferungen, Telekommunikationsdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Schweizer Endverbraucher erbringen.

19.12.2017, www.huebner.at