Pendlerpauschale – Befristung der Covid-19 Ausnahmeregelung
Anfang April wurde festgelegt, dass es im Falle von Covid-19-Kurzarbeit sowie Covid-19-bedingtem Home-Office oder Quarantäne zu keiner Minderung des Pendlerpauschales kommt. Diese Bestimmung wurde nun mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 mit Ende des Jahres 2020 befristet.

Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Zusätzliche Verringerung der Abgabenlast in Corona-Zeiten soll durch die Erhöhung der Rückerstattung von SV-Beiträgen erreicht werden. Arbeitnehmer mit Einkommen von bis zu € 11.000, die damit keine Einkommensteuer zahlen, werden mit einer höheren Sozialversicherungsrückerstattung (früher: Negativsteuer) im Ausmaß von bis zu € 400 (zuvor € 300) entlastet.

Steuersenkung
Um die Kaufkraft in Corona-Zeiten zu stärken, hat der Nationalrat den Beschluss gefasst, Teile der für 2021 geplanten Steuerreform vorzuziehen. Die Senkung des Eingangssteuersatzes von Lohn- und Einkommensteuer von 25% auf 20% wird somit bereits dieses Jahr – rückwirkend ab Jänner – umgesetzt. Somit ist die Steuerreduktion auf das gesamte Jahr 2020 anzuwenden. Die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern beträgt damit bis zu € 350 pro Jahr.

12.8.2020 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at