Der Firmenwagen ist in Österreich nach wie vor die Zusatzleistung Nummer Eins: Jeder Mitarbeiter möchte einen haben, und er soll so besonders sein, wie nur möglich.

99 Prozent der österreichischen Geschäftsführer und 88 Prozent der oberen Führungsebene sind laut ÖPWZ berechtigt, einen Firmenwagen zu beanspruchen. (Bild: Michael Pfeiffer)

Laut einer österreichweiten Befragung der Personal- und Managementberatung Kienbaum in Kooperation mit dem Forum Personal des ÖPWZ sind 99 (!) Prozent der Geschäftsführer und 88 Prozent der oberen Führungsebene berechtigt, einen Firmenwagen zu beanspruchen. Darüber hinaus haben 44 Prozent der mittleren Führungsebene Zugang zu einem Firmenwagen. Lediglich der Außendienst bildet eine Ausnahme und weist hier mit 84 Prozent einen aufgabenbedingt höheren Anteil an Positionsinhabern mit Firmenwagen auf.

Auch das Anschaffungsbudget für Firmenwagen ist abhängig von der hierarchischen Ebene: Bekommt die Geschäftsführung ein Anschaffungsbudget für Firmenwagen im Median von 60.000 Euro zugeteilt, sind es für den Außendienst rund 30.000 Euro. Seitens der Unternehmen sind vor allem Marke, Ausstattungen und die Farbe vorgegeben. Damit werden sowohl arbeitsbezogene Aspekte bedacht, als auch die Außenwirkung des Fahrzeugs.

Allgemein „sehr zufrieden“
Die Zufriedenheit der Teilnehmer mit ihrer derzeitigen Firmenwagenregelung ist im Allgemeinen – ob aus der Sicht der Entscheider oder der Nutzer – mit zwei Drittel Zustimmung sehr hoch. Lediglich vier Prozent der Befragten sind eher bzw. sehr unzufrieden. Nach ihren Wünschen befragt, geben sechs Prozent der Nutzer eine größere Modellwahl sowie die Möglichkeit des Fahrzeugerwerbs nach Vertragsende an, fünf Prozent hätten gerne einen umfassenden Service aus einer Hand. Für die Entscheider wären eine Reduktion an Ausnahmeregelungen und eine transparentere Gestaltung der Firmenwagenpolitik mit je sechs Prozent Zustimmung eine Erleichterung.

Mit 68 Prozent die ihren Mitarbeitern die unbegrenzte Nutzung des Firmenwagens zu privaten Zwecken erlauben, liegen die österreichischen Unternehmen genau im Zeitgeist: „Die individuelle Wahl der Ausstattung – unter Umständen auch gegen private Zuzahlung – und die Möglichkeit, den Wagen selbstverständlich in jeder Situation nutzen zu können, ist den Mitarbeitern besonders wichtig“, erklärt Kienbaum Senior Manager Alfred Manager. „Wir stellen fest, dass die Nutzung eines Firmenwagens immer flexibler werden muss, um Top-Talenten ein attraktives Angebot zu unterbreiten.“

Umweltfreundlichkeit schleppt sich dahin
Die Auswahl eines neuen Firmenwagens unter Umweltschutzaspekten oder mit Blick auf alternative Antriebe ist für die Positionsinhaber der teilnehmenden Unternehmen mit 14 respektive vier Prozent weniger wichtig. „Ein Viertel der Unternehmen hat noch gar keine CO2-Richtlinien für sich eingeführt, die Mitarbeiter haben daher einen recht großen Spielraum bei der Wahl des Wagens – und die fällt dann meist auf weniger ‚grüne‘ Autos“, kommentiert Berger. „Es gibt neben dem klassischen Firmenwagen, der ja nur von einer Person gefahren werden kann, verschiedene Ansätze der Firmen, und die sind meist umweltfreundlicher.“

Auf Unternehmensseite stellt beispielsweise die Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen Pool Cars bereit, und die Auswahl der Fahrzeuge nach CO2-Ausstoß ist hier schon die am zweithäufigsten realisierte Maßnahme. Auf Platz drei stehen mit gut einem Drittel die Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel. Gemeinsam mit der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sind sie die am häufigsten vorstellbaren Maßnahmen. – Gegenargumente zu diesen Alternativen gibt es aber dennoch genug: in erster Linie steht die geringe Reichweite, des Weiteren werden die mangelnde Dichte an Ladestationen und der hohe Anschaffungspreis genannt.

Zum Thema „Sachbezug“
Relevant ist jedenfalls, ob man den Firmenwagen nur für den Beruf oder auch privat nutzt. Letzteres gilt nämlich als Sachbezug, für den der Fiskus natürlich eine entsprechende monatliche Gebühr einfordert. Diese liegt bei bis zu zwei Prozent der Anschaffungskosten, also dem tatsächlichen Preis des Autos inklusive aller Sonderausstattungen, der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Umsatzsteuer. Nicht dazugerechnet werden sogenannte eigenständige Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel eine nachträglich eingebaute Freisprecheinrichtung oder ein nachgerüstetes Navigationssystem.

Die Höhe dieses an den Finanzminister zu entrichtenden Betrags richtet sich übrigens nach dem CO2-Ausstoß – und das in ziemlich eng gesteckten Grenzen. Seit 2018 gelten 124, seit heuer 121 Gramm als entscheidender Wert. Wessen Auto mehr ausstößt, blecht besagte 2 Prozent. Wer darunter liegt, kommt mit 1,5 Prozent davon. Doch die Zeiten werden (jährlich) härter: 2020 darf der neue Wagen nur mehr 118 Gramm ausstoßen, um noch in die günstigere Steuerklasse zu rutschen, 2021 nur mehr 115 Gramm und so weiter.

Das heißt also: Wer sich für ein Auto entscheidet, das – sagen wir – 30.000 Euro kostet und 123 Gramm ausstößt, muss mit einer monatlichen Belastung von 450 Euro rechnen, die man zu entrichten hat, ganz egal, ob man das Auto benützt oder nicht. Würde der Wagen theoretisch jedoch 90.000 Euro kosten, müsste man nicht automatisch 1350 Euro entrichten, denn diese Sachbezugsregelung hat Obergrenzen. So werden bei 2 Prozent der Anschaffungskosten maximal 960 Euro verrechnet, bei Modellen, die unter die 1,5-Prozent-Grenze fallen, maximal 720 Euro.

Quasi kostenfrei hat es nur der, der sich für ein Elektroauto als Firmenwagen entscheidet. Dann entgeht man dem Sachbezug zum Beispiel völig, weil der CO2-Ausstoß dieser Fahrzeuge bei null liegt. Doch Achtung: Diese Regelung gilt nur noch bis 2020, und auch nur bis zur beliebten Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro.

Wer also keine hohe jährliche Laufleistung zusammenbringt, sollte es sich demnach gut überlegen, zu einem Firmenwagen zu greifen. Schließlich ist der Sachbezug immer abzuführen, auch wenn man das Auto nicht benützt. Im Umkehrschluss ist dieses Angebot für einen Arbeitgeber eine lukrative Möglichkeit, dem Angestellten eine schöne Form der Anerkennung zu spendieren, die ihm einen ordentlichen Abschreibposten beschert und zudem meist günstiger kommt als eine Gehaltserhöhung.

„Normale“ Arbeitnehmer setzen auf die Öffis
„Wie kommst du in die Arbeit?“, wollte kürzlich das Karriereportal von seinen Online-Usern wissen. 53 Prozent der beteiligten 527 Arbeitnehmer antworteten mit dem Pkw. Gut jeder Dritte (35 Prozent) wiederum nutzt Zug, Straßenbahn und Bus. Lediglich sieben Prozent gelangen per Rad oder E-Scooter in die Firma und nur drei Prozent zu Fuß. Gerade einmal zwei Prozent erklärten, dass sie von zu Hause aus arbeiten.

Ebenfalls mehr als jeder zweite der befragten 185 Arbeitgeber – ganz genau 52 Prozent – fährt mit dem Auto. 24 Prozent schwören auf Zug, Bim und Bus. Immerhin 17 Prozent können sich für einen Arbeitsweg mit dem Rad oder E-Scooter erwärmen. Per pedes ist nur bei sieben Prozent angesagt. Keiner der Unternehmensvertreter antwortete, dass er von daheim aus arbeitet.

Dass über ein Drittel der Arbeitnehmer und fast ein Viertel der Arbeitgeber mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wertet Thomas Olbrich, Chief Culture Officer bei karriere.at, als ein positives Signal für Umweltbewusstsein und gelebte Nachhaltigkeit. „Rad und E-Scooter kommen vor allem bei Dienstwegen als ressourcenschonende Alternativen zum eigenen Auto oder Taxi immer mehr in Mode. Das merken wir auch in unserem Unternehmen.“

IT bestimmt bald auch den Fuhrpark
„Ich gehe davon aus, dass die nächsten 15 bis 20 Jahre mehr Veränderung für die Autoindustrie bringen als die letzten 100 Jahre“, sagt Gartner-Automobil-Analyst Thilo Koslowski. Beim Zukunftstrend des vernetzten Fahrzeugs gehe es nicht darum, einen “Computer auf Rädern” zu entwickeln. Eher müsse die Anbindung ins Netz für ganz neue Produkte genutzt werden, die den Autofahrern Mehrwert böten. Das könnten etwa Lösungen für das Bezahlen an Tankstellen sein, intelligente Navigation, das Reservieren von Parkplätzen oder die Übertragung von Nachrichtenangeboten, die sich nach den Vorlieben des Fahrers richten. Auch eine automatische Anpassung des Terminkalenders je nach aktueller Staulage sei denkbar.

Das Bild vom Auto als Statussymbol und etwas, das man besitzen muss, werde sich ändern: Schrumpfender privater Autobesitz und der Trend zum Fahrzeug als vernetzte Geräteplattform dürften die Geschäftsmodelle der Autobauer grundlegend modifizieren. „Das ist eine ganz große Herausforderung für die klassische Autoindustrie”, so Koslowski. Künftig gehe es darum, die Schnittstelle Auto so kompatibel wie möglich zu den Angeboten der externen Anbieter zu machen – das werde ein neues Verkaufsargument. Gleichzeitig bietet die Umsetzung von intelligenten Verkehrskonzepten (auch) Kommunen die Chance, Transportvorgänge zu rationalisieren, eine umweltfreundlichere Mobilität zu forcieren, Sprit und damit Kosten zu sparen sowie den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Übrigens: Per 31.12.2018 waren in Österreich insgesamt 626.358 Kraftfahrzeuge geleast. Davon hatten 101.178 Fahrzeuge einen Fullservice-Leasingvertrag, also zusätzlich zum Leasingvertrag zumindest einen Wartungsvertrag. Die Fullservice-Leasingverträge der Firmenkunden hatten somit einen Anteil von 16,2 Prozent am Gesamtmarkt. Die Anzahl dieser Verträge ist im Vorjahr im Bestand um 8,8 Prozent gestiegen und hat erstmals die 100.000-Marke überschritten.

1.11.2019, Paul Christian Jezek, paul.jezek@lex-press.at