Anfang Oktober hat die EU den ersten Schritt in Richtung effektiverer Beilegung von Streitigkeiten gemacht, die durch die unterschiedliche Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen durch EU-Mitgliedstaaten entstehen. Der Rat stimmte einer Richtlinie zu, die in derartigen Fällen ein Schiedsverfahren möglich machen wird.

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Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Oktober 2017 einer neuen Richtlinie für die Streitbeilegung bei Doppelbesteuerungskonflikten zwischen EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Auf der Tagung des ECOFIN-Rates wurde die Richtlinie des Rates über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union angenommen.

Die Richtlinie ähnelt in weiten Teilen dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen („Arbitration Convention“), ist aber eben nicht nur für Verrechnungspreisstreitigkeiten, sondern für DBA-Auslegungskonflikte generell anwendbar. Konkret regelt die Richtlinie zunächst Verständigungsverfahren, die vom Steuerpflichtigen initiiert werden können, um DBA-Konflikte zwischen den Finanzverwaltungen verschiedener EU-Mitgliedstaaten zu lösen. Weiters sieht die Richtlinie die Implementierung eines Schiedsverfahrens vor, durch welches die EU-Mitgliedstaaten zur Streitbeilegung verpflichtet werden. Im Rahmen eines derartigen Schiedsverfahrens wird ein Gremium bestehend aus unabhängigen Schiedsrichtern und Vertretern der Mitgliedstaaten („Beratender Ausschuss“) beigezogen, dessen Entscheidung für die betroffenen Mitgliedstaaten grundsätzlich bindend ist – außer sie einigen sich auf eine andere Lösung.

Die Umsetzung der Richtlinie ist für die EU-Mitgliedstaaten verpflichtend und findet auf alle Beschwerden Anwendung, die ab dem 1. Juli 2019 zu Streitfragen ab dem Steuerjahr 2018 eingereicht werden. Die Richtlinie ist sehr zu begrüßen, da sie maßgeblich zur Rechtssicherheit im Bereich der DBA-Auslegung beitragen und Doppelbesteuerungen innerhalb der EU eindämmen soll.

6.11.2017, Autorin: Veronika Daurer, www.pwc.at