Kurz vor den Wahlen wurde im Nationalrat noch die Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnimmobilien beschlossen.

Derzeit ist bei Abschluss eines entsprechend beurkundeten Mietvertrages zur Vermietung einer Wohnung eine Mietvertragsgebühr iHv 1% zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Dauer und den Leistungen.

Die Novelle tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Abschaffung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden, welcher am 25.10.2017 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt. In weiterer Folge muss der Beschluss (bzw dessen verfassungskonformes Zustandekommen) noch vom Bundespräsidenten per Unterschrift bestätigt werden. Wer daher in den kommenden Tagen noch einen schriftlichen Wohnungsmietvertrag abschließt, ist noch zur Zahlung der Mietvertragsgebühr verpflichtet.

Bei gewerblich genutzten Immobilien soll die Mietvertragsgebühr beibehalten werden. Es ist daher noch fraglich, wie bei gemischt genutzten Objekten (also zB einer Wohnung, die auch als Büro genutzt wird) vorgegangen wird.

27.10.2017, Autorin: Barbara Behrendt-Krüglstein / www.deloittetax.at

Gebühren und Verkehrssteuern