Privatpersonen (Eigentümer wie auch Mieter) können für ab dem 1. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern er­brachte Leistungen, die den eigenen Wohn­be­reich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20 % beantragen. Der Antrag kann ab 1. Juli 2016 bei den Bausparkassen eingereicht werden, die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto 3.000 Euro. Damit erhält jeder Förderungswerber bis zu 600 Euro pro Jahr, was genau dem Umsatzsteuerbetrag ent­spricht. Der Fördertopf ist für 2016 mit 20 Mio Euro limitiert. Bei entsprechendem Wirtschafts­wachstum ist der gleiche Betrag auch für 2017 geplant.