Auf Grund des § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

§ 1. Für das Jahr 2017 werden folgende Mangelberufe, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können, festgelegt:

01. Fräser/innen
02. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
03. Schwarzdecker/innen
04. Dreher/innen
05. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
06. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
07. Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau
08. Dachdecker/innen
09. Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik
10. Diplomingenieur(e)innen für Datenverarbeitung
11. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2016 begonnen haben.

§2. Die Bezeichnung der im §1 genannten Berufe folgt der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Vor Ablauf des 31. Dezember 2017 eingebrachte Anträge gemäß § 20d Abs. 1 Z 2 AuslBG sind nach dieser Verordnung zu erledigen.

22. Dezember 2016, Quelle: www.ris.bka.gv.at
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich;
Jahrgang 2016; Ausgegeben am 22. Dezember 2016; Teil II;
423. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2017 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden.


Kommentar der Industriellen Vereinigung: Fachkräfteverordnung 2017 verkennt Realitäten am Arbeitsmarkt

„Die Fachkräfteverordnung 2017 verkennt bedauerlicherweise die Realitäten am Arbeitsmarkt, indem sie jene Berufsfelder unzureichend abbildet, in denen wir einen akuten Bedarf an Fachkräften haben“, beurteilte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, noch am selben Tag die ausgegebenen Verordnung. „Um Nachteile für die heimische Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden sowie Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, brauchen wir eine, den Bedürfnissen von Wirtschaft und Industrie entsprechende, qualifizierte Zuwanderung“, so Neumayer. Bei der Mangelberufsliste seien jedoch zentrale industrierelevante Berufe, insbesondere Schweißer und Elektroinstallateure, nicht erfasst worden. Gerade im technisch-naturwissenschaftlichen MINT-Bereich stelle jedoch der Mangel an Fachkräften ein Problem dar, „acht von zehn Betrieben haben hier Rekrutierungsschwierigkeiten“.

Regionale Unterschiede berücksichtigen
„Vor allem in den westlichen Bundesländern suchen unsere Betriebe verstärkt qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher muss bei der Beurteilung des Fachkräftemangels auf regionale Gesichtspunkte Rücksicht genommen werden“, so der Generalsekretär, denn „der österreichische Arbeitsmarkt weist je nach Bundesland große Unterschiede auf. Während in Wien die Arbeitslosenquote zuletzt bei über 13 Prozent liegt, zeigt sich eine positivere Arbeitsmarktlage in den westlichen Bundesländern. Insbesondere in Tirol sind die Arbeitslosenzahlen stark rückläufig und in Oberösterreich, Vorarlberg und der Steiermark mit knapp sechs Prozent nur halb so hoch wie in Wien“, betonte Neumayer und forderte daher bei der Mangelberufsliste eine verstärkt regionale Betrachtung.

Generalsekretär der IV Österreich: Mag. Christoph Neumayer (© Klaus Prinz)

Qualifizierte Zuwanderung als wirtschaftliche Chance besser nützen
„Erfreulich sind indes die jüngst von der Regierung beschlossenen Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte“, so der IV-Generalsekretär anlässlich des heutigen Endes der Begutachtungsfrist zum Ausländerbeschäftigungsrecht. Insbesondere die Einbeziehung der Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-, Doktorats- und PhD-Studiums sowie die Ausdehnung der Frist zur Arbeitssuche seien positive Schritte. „Zur Sicherstellung eines unbürokratischen, praxisgerechten Zuwanderungssystems ist es notwendig, Hürden im Zulassungsverfahren – insbesondere die Nachweispflicht der ortsüblichen Unterkunft – aufzuheben sowie die Mindestentgeltgrenzen für die Zulassung zu senken,“ so Neumayer.

22. Dezember 2016, Quelle: www.iv-net.at