Am 17. August 2020 sind uA fällig:

• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Juni 2020 bzw für das 2. Quartal 2020
• Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung für das 3. Quartal 2020
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Juni 2020
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für Juli 2020
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Juli 2020
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juli 2020
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für Juli 2020
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für Juli 2020
• Normverbrauchsabgabe für Juni 2020
• Kommunalsteuer für Juli 2020
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juni 2020
• Kammerumlage für das 2. Quartal 2020
• Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2020
• Werbeabgabe für Juni 2020
• U-Bahn-Steuer für Wien für Juli 2020

Zwecks Sicherung der Liquidität von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise kann die Entrichtung von Abgaben bis zum 30.9.2020 hinausgeschoben werden. Ebenso können Anträge auf Ratenzahlung und Nichtfestsetzung von Stundungszinsen sowie Säumniszuschlägen gestellt werden.

Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden

  • ausständige Beiträge nicht gemahnt
  • bei nicht fristgerechter Einzahlung Stundungen automatisch erfolgen
  • Ratenzahlungen formlos akzeptiert
  • Eintreibungsmaßnahmen eingestellt
  • Insolvenzanträge eingestellt

12.8.2020, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at