Am 15. Juli 2020 sind uA fällig:

• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Mai 2020
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Mai 2020
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für Juni 2020
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Juni 2020
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juni 2020
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für Juni 2020
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für Juni 2020
• Normverbrauchsabgabe für Mai 2020
• Kommunalsteuer für Juni 2020
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Mai 2020
• Werbeabgabe für Mai 2020
• U-Bahn-Steuer für Wien für Juni 2020

Am 31.7.2020 ist fällig (so erforderlich):

• Stabilitätsabgabe für das dritte Quartal 2020

Zwecks Sicherung der Liquidität von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise kann die Entrichtung von Abgaben bis zum 30.9.2020 hinausgeschoben werden. Ebenso können Anträge auf Ratenzahlung und Nichtfestsetzung von Stundungszinsen sowie Säumniszuschlägen gestellt werden.

Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden

- ausständige Beiträge nicht gemahnt
- bei nicht fristgerechter Einzahlung Stundungen automatisch erfolgen
- Ratenzahlungen formlos akzeptiert
- Eintreibungsmaßnahmen eingestellt
- Insolvenzanträge eingestellt

10.7.2020, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at