Am 15. Juni 2020 sind uA fällig:

• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für April 2020
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für April 2020
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für Mai 2020
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Mai 2020
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Mai 2020
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für Mai 2020
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für Mai 2020
• Normverbrauchsabgabe für April 2020
• Kommunalsteuer für Mai 2020
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Mai 2020
• Werbeabgabe für April 2020
• U-Bahn-Steuer für Wien für Mai 2020

Am 30.6.2020 ist fällig (so erforderlich):

• Vorsteuerrückerstattung 2019. Ende der Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten, die in 2019 in Österreich Vorsteuern entrichtet haben.

Zwecks Sicherung der Liquidität von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise kann die Entrichtung von Abgaben bis zum 30.9.2020 hinausgeschoben werden. Ebenso können Anträge auf Ratenzahlung und Nichtfestsetzung von Stundungszinsen sowie Säumniszuschlägen gestellt werden.

Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden

  • ausständige Beiträge nicht gemahnt
  • bei nicht fristgerechter Einzahlung Stundungen automatisch erfolgen
  • Ratenzahlungen formlos akzeptiert
  • Eintreibungsmaßnahmen eingestellt
  • Insolvenzanträge eingestellt

13.6.2020, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at