Am 15. September 2020 sind uA fällig:

• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Juli 2020
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Juli 2020
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für August 2020
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für August 2020
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für August 2020
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für August 2020
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für August 2020
• Normverbrauchsabgabe für Juli 2020
• Kommunalsteuer für August 2020
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juli 2020
• Werbeabgabe für Juli 2020
• U-Bahn-Steuer für Wien für August 2020

Zwecks Sicherung der Liquidität von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise kann die Entrichtung von Abgaben bis zum 30.9.2020 hinausgeschoben werden. Ebenso können Anträge auf Ratenzahlung und Nichtfestsetzung von Stundungszinsen sowie Säumniszuschlägen gestellt werden.

Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden

  • ausständige Beiträge nicht gemahnt
  • bei nicht fristgerechter Einzahlung Stundungen automatisch erfolgen
  • Ratenzahlungen formlos akzeptiert
  • Eintreibungsmaßnahmen eingestellt
  • Insolvenzanträge eingestellt

Am 30.9.2020 sind ggbf einzubringen:

  • Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2020
  • Die Anzahlung auf die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2019 zur Vermeidung von Anspruchszinsen (dzt 1,38%)
  • Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern aus 2019 (elektronisch)
  • Die Melde- bzw Anzeigefrist bei Umgründungen mit Stichtag 31.12.2019
  • Anträge auf Zahlungserleichterungen nach den jeweils begünstigten COVID-19-Regelungen
  • Die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen mit Stichtag 31.12.2019 ist verlängert bis 31.12.2020

12.9.2020, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at