Seit können auf Antrag bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) verbindliche Rechtsauskünfte für die aufsichtsrechtliche Beurteilung von bestimmten Sachverhalten, beantragt werden. Die im Rahmen dieses sogenannten „Pre Clearing-Verfahrens“ ergehenden „Auskunftsbescheide“ sollen zur…
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