2017 war vor allem politisch ein spannendes Jahr. Anfang des Jahres hat die damalige Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, von denen ungeachtet des langen Wahlkampfes einige umgesetzt wurden. Nachstehend haben wir für Sie auszugsweise die wichtigsten Neuerungen ab 1.1.2018 zusammengefasst. Ergänzt werden diese um wesentliche Änderungen des Jahres 2017, die für die Planung im Neuen Jahr relevant sein können.

Personalverrechnung:

• Angleichung von Arbeitern und Angestellten: Anpassung der Entgeltfortzahlung bereits ab 1.7.2018, die Harmonisierung der Kündigungsfristen tritt erst im Jahr 2021 in Kraft.

• Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie eine Erweiterung der Rot-Weiß-Rot-Karte ab 10.2017.

• Einführung einer neuen Mitarbeiterbeteiligungsstifung zur unentgeltlichen oder verbilligten Weitergabe von Aktien an Mitarbeiter und deren Angehörige ab 1.1.2018.

• Mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (ab 1.7.2017) wurde die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit erleichtert und für Betroffene die Möglichkeit zur Überprüfung der Versicherungszuordnung geschaffen.

Unternehmensrecht und Steuern:

• Zukünftig müssen neu gewählte Aufsichtsräte von börsennotierte Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zu je mindestens 30% aus Frauen und Männern bestehen.

• Halbierung der Flugabgabe ab 1.1.2018.

• Neuerungen beim Privatkonkurs für Insolvenzverfahren ab dem 11.2017: Die Mindestquote entfällt, weiters wird die Dauer des Abschöpfungsverfahrens von sieben auf fünf Jahre verkürzt.

• Neuregelung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (Inkrafttreten abhängig von der Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission).

Förderungen und Prämien:

Investitionszuwachsprämie: Der Fördertopf für KMU war innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht, laut Homepage der aws konnte für Großunternehmen bis Jahresende 2017 – vorbehaltlich der budgetären Deckung – die Prämie beantragt werden. Es sind allerdings noch nicht alle Anträge bearbeitet, daher ist nicht absehbar, ob tatsächlich alle genehmigt werden können. Insbesondere für die vielen KMU, die im Jahr 2017 nicht zum Zug gekommen sind, muss die neue Bundesregierung die notwendigen Mittel erst wieder zur Verfügung zu stellen. Im Falle der tatsächlichen Fortführung wird jedenfalls eine rasche Einreichung des Antrags gefordert sein.

Forschungsprämie: Nachdem der Evaluierungsbericht über die Forschungsprämie Anfang des Jahres publiziert und die positiven Wirkungen der Prämie auf den Innovationsstandort Österreich bestätigt wurden, wird die Forschungsprämie ab 1.2018 von 12% auf 14% angehoben.

Steuerfreie Risikokapitalprämie für Investments in innovative Start-Ups: bis zu 20% des förderfähigen Kapitals als Zuschuss, maximal EUR 50.000 pro Jahr. Laut Information der aws ist der Fördertopf dafür noch nicht ausgeschöpft. Insbesondere für Betriebe, deren de-minimis Rahmen noch nicht ausgeschöpft ist, könnten sich hier interessante Möglichkeiten bieten, mit innovativen jungen Unternehmen zusammenzuarbeiten und langfristig von einer eventuellen Kooperation zu profitieren.

Beschäftigungsbonus: für neue Dienstverhältnisse ab 1.7.2017 werden 50% der Lohnnebenkosten über drei Jahre hinweg gefördert. Nach einer Prüfung durch die EU-Kommission ist die Vereinbarkeit des Bonus mit dem EU-Beihilfenrecht mittlerweile bestätigt. Derzeit untersucht die Kommission noch, ob die Maßnahme mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar ist. Das Finanzministerium hat aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit die Auszahlung des Beschäftigungsbonus bis zur Entscheidung der Kommission ausgesetzt. Die neue Bundesregierung hat sich zudem vorgenommen, den Beschäftigungsbonus zu prüfen – mit welchem Ergebnis, ist jedoch nicht absehbar. Anträge können jedoch weiterhin gestellt werden.

• Bausparprämie lt Erlass des BMF vom 13.10.2017: unverändert bei 1,5%

27.12.2017, Autor: Stefan Puxbaum / www.deloitte.at