Der Gewerberechtsnovelle 2017 ging ein langes Ringen voraus. Zeitweise sah es so aus, als wäre sie gescheitert. Wichtige Teile der Novelle treten mit 1.5.2018 in Kraft:

Gewerbelizenz
Ab Mai 2018 gilt sie: Die digitale Gewerbelizenz, die alle Gewerbe und Nebenrechte umfasst, die dem Gewerbetreibenden zustehen. Sie wird mit der Anmeldung eines Gewerbes begründet. Weitere freie Gewerbe werden dann in die Gewerbelizenz aufgenommen, ohne dass es einer Gewerbeanmeldung bedarf; eine Anzeige genügt. Reglementierte Gewerbe müssen allerdings wie bisher angemeldet werden.

Beraten statt Strafen
Wer eine Gewerbelizenz innehat, muss von der Gewerbebehörde bei Überschreiten des Umfangs eines freien Gewerbes samt Nebenrechten zunächst “gewarnt” und aufgefordert werden, binnen drei Wochen das entsprechende Gewerbe zusätzliche anzuzeigen. Erst wenn das nicht passiert, darf eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

Gebühren entfallen
Auszüge aus dem Gewerbeinformationssystem (GISA) sind künftig gebührenfrei. Schon 2017 wurden alle Gewerbeanmeldungen kostenlos. Auch im Betriebsanlagenrecht sind künftig keine Gebühren und Verwaltungsabgaben zu entrichten.

Behörden warnen zunächst bei Lizenzüberschreitungen (© pixabay)

2017 sind zudem folgende Änderungen in Kraft getreten:

Nebenrechte ausgeweitet
Der gewerberechtliche Umfang, in dem ergänzende Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden dürften, wurde 2017 stark erweitert. Der Fliesenleger kann etwa das Badezimmer künftig auch ausmalen, sofern die Malerarbeiten nicht mehr als 15 % des Auftragswerts betragen. Eine Werbeagentur darf zB für die Erstellung von Sujets für Flyer, Folder oder eine Webseite selbst Fotos machen. Solange diese Tätigkeiten 30 % des Gesamtjahresumsatzes nicht überschreiten, ist dafür keine zusätzliche Gewerbeberechtigung erforderlich.

Keine Teilgewerbe mehr
Die Zahl der reglementierten Gewerbe wurde gesenkt. Die Teilgewebe Gewerbe sind entfallen. Der Großteil (19 von 21) wurde zu freien Gewerben, nur Betonschneiden und Betonbohren sowie der Erdbau wurden dem Baugewerbe zugeordnet.

2.5.2018, Autor: Priv.-Doz.Dr. Bernhard Müller, www.dorda.at