Grundsätzlich ist in Österreich der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das heißt, das Einkommen wird in einzelne Teile zerlegt und nach Tarifstufen mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Die Besteuerung anhand des progressiven Steuertarifs zielt auf Einkommensunterschiede innerhalb eines Veranlagungszeitraumes ab.

Durch die jährliche Anhebung der Löhne und das Gleichbleiben der für die Lohnsteuer maßgeblichen Einkommensteuergrenzen, rücken die Arbeitnehmer automatisch in höhere Tarifstufen vor. Diese Erhöhung der Steuerbelastung wird „kalte Progression“ genannt.
Diese Steuermehrbelastung resultiert daraus, dass der progressive Einkommensteuertarif nicht an die Inflationsentwicklung bzw. an die inflationsbedingte Lohnentwicklung angepasst wird. Die kalte Progression geht über den Veranlagungszeitraum hinaus und wirkt sich über einen längeren Zeitraum aus.

Um die Auswirkungen der kalten Progression zu lindern, müssten die Tarifstufen regelmäßig an die durchschnittliche Inflationsrate angepasst werden.

21.2.2018, www.huebner.at