Mit der Förderung „Transformation der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen in Österreich. Dadurch soll die Dekabonisierung der Industrie bis 2040 sowie die Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich gefördert werden. Hierfür werden im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt EUR 2,975 Mrd. zur Verfügung gestellt.

Das Programm umfasst eine jeweils getrennte Ausschreibung für einen Investitionszuschuss und einen Transformationszuschuss. Eine Kombination von Förderungen aus beiden Ausschreibungen in Bezug auf dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Förderanträge für einen Investitionszuschuss oder einen Transformationszuschuss sind bis 17. September 2026, 14 Uhr (CEST) online einzubringen.

Investitionszuschuss

Mit dem Investitionszuschuss sollen Maßnahmen gefördert werden, die zu einer wesentlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG) des bestehenden Produktionsprozesses im Unternehmen führen.

Der Zuschuss wird einmalig ausbezahlt unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme umgesetzt wurde und die THG-Reduktion nachgewiesen werden kann. Der positive Umwelteffekt muss mind. 10 Jahre ab Inbetriebnahme und Beginn der Aufzeichnung der THG-Reduktion durch das neue Aggregat bzw. die Anlage eingehalten werden.

Der Ausschreibung steht ein Budget von insgesamt EUR 140 Mio. zur Verfügung. Die max. Förderung ist mit EUR 100 Mio. pro Antrag gedeckelt.

Transformationszuschuss

Mit dem Transformationszuschuss sollen die Mehrkosten eines erneuerbaren Energieträgers im Vergleich zu einem fossilen Energieträger bei einer gleichzeitigen Investition in klimafreundliche Technologie über einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren unterstützt werden.

Die Förderung umfasst die laufenden Kosten in Form eines Ausgleichs der Kostendifferenz zwischen den bestehenden fossilen und den neuen erneuerbaren Energieträgern sowie auch nicht energiespezifische Kosten wie anteilige Investitionskosten. Die Auszahlung erfolgt jährlich über einem Zeitraum von max. 10 Jahren ab dem ersten Jahr der Inbetriebnahme, wobei der Auszahlungsbetrag jährlich neu ermittelt wird.

Der Ausschreibung steht ein Budget von insgesamt EUR 130 Mio. zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Fördermöglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Transformationsziele zu erreichen.

18.5.2026, Autorinnen: Margarete Kinz, Alexandra Blasioli, PwC, www.pwc.at