Steuertermine für Juni 2026
Am 15. Juni 2026 sind uA fällig:
- Umsatzsteuer-Vorauszahlung für April 2026
- Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für April 2026
- Lohnsteuer/Lohnabgaben für Mai 2026
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Mai 2026
- 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Mai 2026
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für Mai 2026
- Abzugsteuer gem § 99 EStG für Mai 2026
- Kommunalsteuer für Mai 2026
- NoVA (Normverbrauchsabgabe) für April 2026
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für April 2026
- Werbeabgabe für April 2026
- U-Bahn-Steuer für Wien für Mai 2026
- Digital-Steuer für April 2026
- Intrastat-Meldung für Mai 2026 am 16. Juni 2026.
Am 30. Juni 2026 sind fällig (falls erforderlich):
- Zusammenfassende Meldung für Mai 2026
- Online-Abgabe der Steuererklärungen 2025. Abgabefrist der Erklärungen zur Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie der Feststellungserklärung über FinanzOnline, soweit diese nicht der Quotenregelung der Steuerberatung unterliegen
- Vorsteuerrückerstattung 2025. Ende der Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten, die in 2025 in Österreich Vorsteuern entrichtet haben
Unternehmen müssen die Einkommensteuererklärung bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline übermitteln. Auch die Körperschaftsteuererklärung muss bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline abgegeben werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen juristische Personen wie GmbH oder AG.
Im Einzelfall kann das Finanzamt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängern. Unternehmen müssen dafür einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Antrag kann auch über FinanzOnline abgegeben werden.
Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent des vorgeschriebenen Abgabenbetrages verhängt werden.

Juni 2026, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at
Angaben unverbindlich und ohne Gewähr.


