Der Investitionsfreibetrag soll künftig erhöht werden und anstelle von 10% nunmehr 20% betragen. Für Investitionen in Ökologisierung soll der Investitionsfreibetrag befristet von 15% auf 22% angehoben werden. (Symbolbild: pixabay.com)

Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme schon 2023 wieder eingeführt. Ab November 2025 wird er nun deutlich erhöht, um Konjunktur und Investitionen weiter anzukurbeln. Begünstigt sind wie bisher Kosten für Anschaffung oder Herstellung in der Höhe von bis zu 1 Mio Euro. Jedoch können 20% (bisher 10%) als zusätzliche Betriebsausgaben angesetzt werden. Bei klimafreundlichen Investitionen sind es 22% (bisher 15%).

14.10.2025, Quelle/Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at