Das Coronavirus macht (auch) die immense Bedeutung der Selbstversorgung mit Lebensmitteln erkennbar.

Von Paul Christian Jezek

Trotz intensiver Vorratskäufe der heimischen Bevölkerung in den vergangenen Tagen ist die Lebensmittelversorgung gesichert. Österreich hat hier auch keine Engpässe zu erwarten, denn bei der Versorgung mit qualitativ hochwertigen können wir auf ein sehr hohes Produktions- und Versorgungsniveau stolz sein!

Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die Einschränkungen der Öffnungszeiten gelten für sie nicht. (Bild: pixabay)

Österreich hat einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad bei wesentlichen Grundnahrungsmitteln: Bei Rind- und Kalbfleisch beispielsweise liegt dieser bei mehr als 140 Prozent. Bei Milch und Milchprodukten sind es etwa 125 Prozent, bei Getreide und Eiern rund 86 Prozent. Und: Die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln ist seitens der heimischen Bauern weiterhin sichergestellt. Es besteht kein Grund zur Sorge, dass es hier zu Einschränkungen kommen würde. Dennoch bekommt das Thema Regionalität bei österreichischen Lebensmitteln aufgrund der aktuellen Situation doch wohl NOCH MEHR Bedeutung.

In der aktuellen Situation zeigt sich die große Bedeutung der Eigenversorgung mit Lebensmitteln. Die heimischen Bauern gemeinsam mit den lebensmittelverarbeitenden Betrieben garantieren die regionale Versorgung der Bevölkerung. 130.000 landwirtschaftliche Betriebe in Österreich und rund 500.000 Beschäftigte im Lebensmittelsektor sind auch jetzt voll im Einsatz. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe, die sich durch die enge Kooperation zwischen Landwirtschaft und weiterverarbeitenden Betrieben auszeichnen, sind für diese Herausforderungen bestens gewappnet. Die Konferenz der Landesagrarreferenten sprach sich am 13. 3. deshalb klar für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln, im Lebensmitteleinzelhandel und in der Gemeinschaftsverpflegung aus. „Wer bewusst zu heimischen Lebensmitteln greift, sichert die Existenz unserer Bauernfamilien und garantiert sich selbst die beste Krisenvorsorge“, kommentierte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. „Die dafür notwendige, verpflichtende Herkunftskennzeichnung schafft Sicherheit und Mehrwert für die heimischen Bauern und Konsumenten.“

Unverzichtbare Grundversorgung
Die Landwirtschaft ist Teil der kritischen, systemerhaltenden Infrastruktur – ihre Betriebe können und sollen daher auch in der aktuellen Situation ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Jetzt im Frühjahr startet auf den landwirtschaftlichen Betrieben wieder der Vollbetrieb, der nicht verschoben werden kann. Die Arbeit auf den Feldern muss nun erledigt werden, damit auch 2020 eine Ernte eingefahren werden kann. Die aktuell gültigen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens gelten daher nicht für die landwirtschaftlich notwendigen Tätigkeiten. Klar ist aber, dass auch die Bauern ihre sozialen Kontakte über die betriebliche Notwendigkeit hinaus einzustellen haben und nur wirklich notwendige Besorgungen durchgeführt werden dürfen.

Als systemkritische Infrastruktur ist auch der Agrarhandel von den Einschränkungen der Öffnungszeiten ausgenommen, wobei hier der Umgang mit betriebsfremden Menschen ebenfalls auf das absolut notwendige Minimum einzuschränken ist. Direktvermarkter, Bauernläden und Bauernmärkte können als Teil der Grundversorgung ebenso weitergeführt werden. Es ist dabei aber strengstens auf Hygienemaßnahmen achtzugeben. Regelmäßiges Händewaschen, der Verzicht auf Händeschütteln, Husten und Niesen in Taschentücher oder Ellbogen etc. sind jetzt das Gebot der Stunde. Die Lebensmittel selbst stellen keine Übertragungsgefahr dar. Wenn möglich, sollen Einkaufsformen wie telefonische Vorbestellung oder ähnliches genutzt werden, um die Interaktion mit betriebsfremden Menschen zu minimieren.

22.3.2020 / Autor: Paul Christian Jezek / paul.jezek@lex-press.at