Steuertermine für Juni 20225
Am 15. Juni 2024 sind uA fällig:
- Umsatzsteuer-Vorauszahlung für April 2025
- Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für April 2025
- Lohnsteuer/Lohnabgaben für Mai 2025
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Mai 2025
- 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Mai 2025
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für Mai 2025
- Abzugsteuer gem § 99 EStG für Mai 2025
- Kommunalsteuer für Mai 2025
- NoVA (Normverbrauchsabgabe) für April 2025
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für April 2025
- Werbeabgabe für April 2025
- U-Bahn-Steuer für Wien für Mai 2025
- Digital-Steuer für April 2025
- Intrastat-Meldung für Mai 2024 am 16. Juni 2025.
Am 30. Juni 2025 sind fällig (falls erforderlich):
- Zusammenfassende Meldung für Mai 2025
- Online-Abgabe der Steuererklärungen 2024. Abgabefrist der Erklärungen zur Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie der Feststellungserklärung über FinanzOnline, soweit diese nicht der Quotenregelung der Steuerberatung unterliegen
- Vorsteuerrückerstattung 2024. Ende der Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten, die in 2024 in Österreich Vorsteuern entrichtet haben
- Fristende für Einreichung der KFZ-Steuer-Jahreserklärung für 2024 über FinanzOnline
- Verwendungsbestätigung von Energie in EU-ETS-Anlagen zur Inanspruchnahme der Befreiung von der CO2-Abgabe nach dem NEHG 2022 für Energielieferungen des Jahres 2023.
Unternehmen müssen die Einkommensteuererklärung bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline übermitteln. Auch die Körperschaftsteuererklärung muss bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline abgegeben werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen juristische Personen wie GmbH oder AG.
Im Einzelfall kann das Finanzamt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängern. Unternehmen müssen dafür einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Antrag kann auch über FinanzOnline abgegeben werden.
Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent des vorgeschriebenen Abgabenbetrages verhängt werden.

Juni 2025, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at
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