Am 15. Mai 2020 sind uA fällig:

• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 2020 bzw für März 2020
• Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für das 2. Quartal 2020
• Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für März 2020
• Lohnsteuer/Lohnabgaben für April 2020
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für April 2020
• 0,39%iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für April 2020
• Sozialversicherung für Dienstnehmer für April 2020
• Abzugsteuer gem § 99 EStG für März 2020
• Kammerumlage für das 1. Quartal 2020
• Normverbrauchsabgabe für März 2020
• Kommunalsteuer für April 2020
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für März 2020
• Werbeabgabe für März 2020
• U-Bahn-Steuer für Wien für April 2020
• Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe) für das 2. Quartal 2020 (bis 30.4.2020, soweit erforderlich)

5.5.2020, Michael Pfeiffer, Lexpress, www.lex-press.at

Zwecks Sicherung der Liquidität von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise kann die Entrichtung von Abgaben bis zum 30.9.2020 hinausgeschoben werden. Ebenso können Anträge auf Ratenzahlung und Nichtfestsetzung von Stundungszinsen sowie Säumniszuschlägen gestellt werden.

Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK) werden

  • ausständige Beiträge nicht gemahnt
  • bei nicht fristgerechter Einzahlung Stundungen automatisch erfolgen
  • Ratenzahlungen formlos akzeptiert
  • Eintreibungsmaßnahmen eingestellt
  • Insolvenzanträge eingestellt