Einkünfte von Aushilfskräften aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind seit in bestimmten Fällen von der Lohnsteuer befreit. Beziehen Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Grenze 2017: € 425,70 im Kalendermonat) Einkünfte, so…
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