Neue abgabenrechtliche Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen in Start-Ups Die verbilligte oder unentgeltliche Gewährung von Anteilen an Mitarbeiter:innen unterliegt als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis grundsätzlich dem progressiven Einkommensteuertarif (gegebenenfalls mit Lohnsteuerabzug)…
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