Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). Auch wenn die Wohltaten der ökosozialen Steuerreform 2022 erst ab der Veranlagung 2022 zur Anwendung…
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