Die Natur verursacht beträchtliche ökonomische Einbußen – und die Schadenssummen steigen weiter an.

It’s the Klimapolitik, stupid. Ende Oktober warnte (wieder einmal) das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP): Wenn die Staatengemeinschaft so weitermacht wie bisher, wird sie die Ziele des Klimaabkommens von Paris meilenweit verfehlen -und eine wahre Umweltkatastrophe droht: Schmelzen der Eiskappen, Anstieg der Meeresspiegel, (noch) mehr Wetterextreme. „Die alarmierende Zahl und Intensität der extremen Wetterlagen 2017, etwa die Hurrikans, Dürren und Überschwemmungen, machen es noch dringender, baldigst zu handeln“, heißt es im UNEP-Bericht. 2016 war weltweit das heißeste Jahr seit Beginn der Messungen 1880 und sogar das dritte Jahr in Folge, das den Rekord gebrochen hat.
Auch das kleine Österreich hat die globale Situation mitzutragen: Die schweren Stürme am letzten Oktober-Wochenende beispielweise kosten Millionen. „Wir rechnen mit sehr vielen Schadensfällen vor allem im privaten Bereich und aus heutiger Sicht mit einem Aufwand von ca. zehn Millionen Euro“, kommentierte Vorstandsdirektorin Doris Wendler von der Wiener Städtischen. Stürme, Hagel und Hochwasser haben 2017 allein bei der VIG-Tochter Schäden von rund 80 Millionen Euro verursacht. „Das sind bereits jetzt um 30 Millionen Euro mehr als im gesamten Vorjahr.“ (Anm.: Red.-Schluss 1. 11. 2017)

Die Allianz Österreich verzeichnet ebenso ein steigendes Schadenaufkommen infolge des Sturms „Herwart“, erläutert Experte Rupert Pichler. Laut einer Unwetter-Statistik der Allianz sind in Österreich in der gesamten Versicherungsbranche in den vergangenen 16 Jahren rund vier Millionen Schäden entstanden, die auf Naturkatastrophen zurückzuführen sind. „Aufgrund der geografischen Lage Österreichs bleibt kein Bundesland von Naturkatastrophen verschont“, sagt Pichler. „Wir müssen damit rechnen, dass Hagelunwetter und Stürme in Zukunft hinsichtlich Häufigkeit und Intensität zunehmen werden – so wie wir das bereits in den vergangenen Jahren beobachtet haben.“

Was tun also?
„Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden“, mahnt VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl. Der Versicherungsnehmer habe zudem eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass man den entstandenen Schaden „klein halten“ muss und weiteren Schäden vorzubeugen ist.

Gabi Kreindl, VKI

Lockere Dachziegel etwa müssen befestigt, morsche Bäume im Garten gefällt werden. „Wird nachgewiesen, dies nicht getan zu haben, verliert man den Versicherungsschutz“, warnt Kreindl.

Oder wurde etwa ein Teil des Daches vom Sturm abgetragen, ist man verpflichtet, das entstandene Loch abzudecken und das Hausinnere vor weiteren Regenfällen zu schützen. Diese Maßnahmen zur Schadensminderung solle man am besten ebenso wie die Schäden selbst mit Fotos gut dokumentieren. Und: Vice versa kann man Kosten nach einem Schaden wie etwa geleistete Aufräumarbeit dem Versicherer geltend machen.

Um welche Größenordnungen es österreichweit geht, zeigt ein Blick in den „Allianz Naturkatastrophen-Kalender“. Demnach sind hierzulande in den vergangenen 15 Jahren insgesamt rund vier Millionen Schäden entstanden, die auf Naturkatastrophen zurückzuführen sind – das bedeutet einen Durchschnitt von etwa 800 Schäden pro Tag, ob Einfamilienhaus am Land oder Mehrparteienhaus mitten in der Stadt. „Statistisch gesehen ist jedes Gebäude in Österreich in den vergangenen 15 Jahren ein bis zwei Mal von einer Naturkatastrophe betroffen gewesen“, rechnet Allianz-Experte Rupert Pichler vor. Die häufigsten Sturmschäden betreffen abgedeckte Dächer und kaputte Schornsteine, losgerissene Dachrinnen und Fensterläden, durch herumwirbelnde Gegenstände oder Äste eingedrückte Scheiben und beschädigte Fahrzeuge.

Was als „Sturmschaden“ gilt
„Schäden am Eigentum bei einer Windgeschwindigkeit ab 60 Stundenkilometern sind von der Kfz-Kasko-, Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt“, definiert Generali-Vorstand Walter Kupec, was allgemein unter einem „Sturmschaden“ verstanden wird. Ab dieser Windgeschwindigkeit werden etwa Schäden am Auto ersetzt, sofern der Autobesitzer eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat. (Schäden von Vollkasko-Versicherten sind immer gedeckt, also von der tatsächlichen Windstärke unabhängig.)

Ebenso wie in der Kasko-Versicherung ist auch in der Haushaltsversicherung das Sturmrisiko eingeschlossen. Auch hier wird beschädigtes Eigentum in der Wohnung ab einer Windstärke von 60 km/h ersetzt. Für Gegenstände im Freien gibt es individuelle Vereinbarungen, die aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen sind.

Glasbruch ist in Haushaltsversicherungen nicht automatisch gedeckt – eine ausdrückliche Mitversicherung von Glasschäden ist daher laut Kupec durchaus sinnvoll.

In der Gebäudeversicherung müssen Sturmschäden explizit versichert werden. Dafür ersetzt die Versicherung auch Schäden an Gebäuden, die durch „Gegenstände der Außenwelt“ wie etwa durch herabfallende Äste verursacht werden. Auch in der Gebäudeversicherung empfiehlt es sich, Glasbruch zusätzlich miteinzuschließen.

Bei einigen Anbietern ist die Sturmschaden- mit einer Elementarschadenversicherung zu vergleichen, da neben dem Sturm noch weitere Schadensursachen wie etwa Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch oder Steinschläge abgedeckt sind.

Manche Versicherer offerieren noch weitergehende Absicherungen und dehnen im Zuge einer gesonderten Vereinbarung die Deckungssumme auf weitere Schadensobjekte aus. Neben dem Gebäude als solchem können dann z. B. Solaranlagen, Antennen, Beleuchtungen, Firmenschilder, Reklameanlagen, bewegliche Sachen im Garten, Glasdächer und Verglasungen sowie Kosten für Aufräum- und Demontagearbeiten ebenfalls abgedeckt werden.

4.11.2017, Autor: Paul Christian Jezek / paul.jezek@lex-press.at