Anregungen der VÖIG (Vereinigung österreichischer Investmentfondsgesellschaften) an die neue Regierung

Die VÖIG hat ihre Wünsche in Bezug auf die Rahmenbedingungen hierzulande wie folgt gebündelt:

– Erstens: Die österreichischen Fondsgesellschaften begrüßen alle Überlegungen bzw. Vorhaben der neuen Bundesregierung, die ergänzende private kapitalgedeckte Vorsorge weiter auszubauen. „Wir stehen für sämtliche Vorschläge offen und bringen uns in die Ausgestaltung von Neuregelungen gerne mit unserer Expertise ein.“

– Zweitens: Aus Sicht der Investmentfondsbranche sowie auch aus Sicht ihrer Kunden sind die bestehenden Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge zu starr. „Den Vorsorgesparern der dritten Säule sollte ebenfalls – wie in der zweiten Säule – die Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen verschiedenen Risikoklassen zu wählen.“

– Drittens: Größtes Manko der bestehenden Zukunftsvorsorgeeinrichtung derzeit ist, dass das Investmentuniversum zu restriktiv und eine zwingende Kapitalgarantie vorgesehen ist. Für die langfristige Pensionsvorsorge war schon vor dem anhaltenden Niedrigzinsniveau eine individuelle Aktienquote von großer Bedeutung. Garantieverpflichtung und Aktienquote sind aber nicht sinnvoll miteinander vereinbar und führen zu hohen Garantiekosten. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen. Lediglich 21 Prozent der Veranlagungen hierzulande sind im Vorsorgebereich, der EU-Durchschnitt beträgt 38 Prozent.

– Viertens: Unbefriedigend gelöst ist auch die steuerliche Situation. Wer langfristig für die Pension anspart, wird gegenüber kurzfristigen spekulativen Anlegern gleichgestellt, d. h. es kommt bei der Realisierung von Kursgewinnen die volle KESt zum Tragen. „Um eine positive Stimmung für Investmentfonds und Kapitalmarkt zu erzeugen, wäre eine Aufhebung der Wertpapier-KEst anzudenken.“

– Fünftens: Aus Wettbewerbsaspekten wäre es wünschenswert, die dritte Säule dahingehend zu liberalisieren, dass Kunden unter Pensionsvorsorgeprodukten wie Investmentfonds und Versicherungen je nach persönlicher Risikobereitschaft frei wählen können, die auf einem Sperrkonto (Vorsorgedepot) der Pensionsvorsorge und Pflegevorsorge gewidmet werden. „Die gewählten Produkte sollten steuerlich gleich behandelt werden wie das derzeit bestehende Zukunftsvorsorgeprodukt.“

– Sechstens: Bei Erfüllung des Vorsorgezweckes würde die bestehende Wertpapier-KEst nicht zum Tragen kommen, so diese beibehalten wird. „Erst bei einer nicht widmungsgemäßen Verwendung würde eine Nachversteuerung erfolgen – für ein solches, nicht kapitalgarantiertes Pensionsvorsorgeprodukt wäre keine staatliche Prämie erforderlich.“

15.01.2018, Autor: Paul Christian Jezek / paul.jezek@lex-press.at