Beschäftigungsquote: Nur 46,3% der über 55-Jährigen sind in Österreich erwerbstätig. Erreicht die Beschäftigungsquote bis 30. Juni 2017 nicht ein bestimmtes Niveau, tritt ein Bonus-Malus-System für Arbeitgeber in Kraft. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den geplanten Maßnahmen:

Die österreichische Bevölkerung wird immer älter. Der Anteil älterer Arbeitnehmer in den Unternehmen steigt kontinuierlich an. Dennoch liegt der Anteil der Österreicher 55+, die noch im Erwerbsleben stehen, im EU-Vergleich unter dem Durchschnitt. Nur 46,3% der über 55-Jährigen sind in Österreich erwerbstätig. Im EU-Schnitt sind es 53,3%, in Deutschland 66,2% und in der Schweiz 72,8%. Ein höherer Anteil an älteren Beschäftigten wäre auch für Österreich wichtig, um das Pensionssystem nachhaltig finanzieren zu können. Derzeit gehen die Österreicher zu früh in Pension. Auch die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen sinkt, wenn die wichtige Gruppe älterer Arbeitnehmer nicht genutzt und auf ihr Erfahrungswissen und ihre Netzwerke verzichtet wird.

Welche Quoten müssen erreicht werden?
Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote älterer Ar­beitnehmer ab 55 Jahren anzuheben. Als Beschäftigungsquote gilt der Anteil der über 55-jährigen Erwerbstätigen an der Wohnbevölkerung im gleichen Alter. Drei Zielwerte zum Stichtag 30. Juni 2017 wurden gesetzlich festgelegt:

Für 55- bis 59-jährige Männer: 73,6%. Im Jahr 2015 betrug dieser Wert 71,8%.
Für 60- bis 64-jährige Männer: 33,1%. Im Jahr 2015 lag diese Quote bei 28,9%.
Für 55- bis 59-jährige Frauen: 60,1%. 2015 lag der Prozentsatz bei 55,6%.

Hinweis: Der Sozialminister hat diese Beschäftigungsquoten bis 30. Juni 2017 zu ermitteln und bis zum 31. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Steigt die Beschäftigung der über 55-Jährigen im erforderlichen Ausmaß an, tritt das Bonus-Malus-Modell nicht in Kraft. Ob das Bonus-Malus-System eingeführt wird oder nicht, hängt also auch von der künftigen Beschäftigungspolitik der Betriebe ab.

Was, wenn die Zielwerte nicht erreicht werden?
Wird einer dieser Zielwerte bis zum 30. Juni 2017 nicht erreicht, gilt ab 1. Jänner 2018 für Betriebe mit mindestens 25 vollversicherten Dienstnehmern ein Bonus-Malus-Modell (§ 1a Abs. 5 AMPFG – Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz):

Der Bonus erfolgt in Form einer Senkung der Lohnnebenkosten in der Höhe von 0,1 Prozentpunkten des Dienstgeber-Beitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Dieser Beitrag beträgt derzeit 4,5% der Bemessungsgrundlage und soll unabhängig vom Bonus-Malus-System 2017 um 0,4 Prozentpunkte auf 4,1% gesenkt werden. 2018 erfolgt eine weitere Reduktion des Beitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 3,9%. Arbeitgeber, die die vorgegebenen Beschäftigungsquoten für Ältere erfüllen, können den Dienstgeberbeitrag zum FLAF ab 2018 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 3,8% reduzieren.

Der Malus erfolgt in Form der doppelten Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen von derzeit 121 € auf 242 € (Wert 2016).

Welche Betriebe sind betroffen und von wem werden sie informiert?
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird Betriebe ab 25 Mitarbeitern über den Anteil der über 55-Jährigen in ihrem Betrieb erstmals per 30. September 2016 informieren.

Das sind – laut Berechnung mit einem Zwölf-Monats-Schnitt – alle Unternehmen mit mindestens 25 vollversicherten Dienstnehmern, inklusive freien Dienstnehmern, aber ohne Lehrlinge und Rehabilitationsgeldbezieher.

Worüber informiert der Hauptverband?
Der Hauptverband informiert über den Anteil der über 55-Jährigen an allen Beschäftigten, und zwar als Gesamtquote für alle Dienstgeber mit im Durchschnitt mehr als 25 Dienstnehmern, als Branchenquoten nach der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten ÖNACE 2-Steller (siehe Infokasten „Beratung“) und als Dienstgeberquoten für jeden einzelnen Dienstgeber gesondert.
Die Betriebe werden somit per Ende September 2016 informiert sein, ob sie mehr, gleich viel oder weniger über 55-Jährige beschäftigen als der Durchschnitt ihrer Branche.

Die Informationen dienen als Orientierung, ob das Unternehmen bei Annahme eines gleichen Anteils älterer Beschäftigter im Folgejahr einen Bonus oder einen Malus ab 1. Jänner 2018 zu erwarten hätte. Mit Hilfe dieser Orientierung kann ein Unternehmen mit einem unterdurchschnittlichen Anteil älterer Arbeitnehmer entscheiden, ob es seine Personalsituation anpassen möchte, um im Folgejahr den Branchenschnitt zu erreichen bzw. den Branchenschnitt zu halten. Im Herbst 2017 entscheidet sich schließlich, ob ein Bonus-Malus-Modell in Kraft treten wird. Dann wird es für das Unternehmen relevant sein, ob es mehr oder weniger über 55-Jährige beschäftigt als der Durchschnitt seiner Branche.

Der Hauptverband der Sozialversicherungen wird ab 30. September 2017 Betriebe über die Rechtsfolgen des neuen Bonus-Malus-Modells informieren:
Bonus: Dienstgeber, deren Dienstgeberquote die Branchenquote des Vorjahrs erreicht oder überschreitet, erhalten eine Reduktion des FLAF-Beitrags um 0,1 Prozentpunkte auf 3,8%.
Malus: Für Dienstgeber, deren Dienstgeberquote die Branchenquote des Vorjahres nicht erreicht, verdoppelt sich die Auflösungsabgabe im darauffolgenden Kalenderjahr.
Die Rechtsfolgen, die doppelte Auflösungsabgabe bzw. der reduzierte FLAF-Beitrag, treten erstmals ab 1. Jänner 2018 ein.

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7. Juli 2016