Steuerliches Entlastungspaket für die Gastronomie. (Bild: pixabay/Montage)

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für die Gastronomie mit steuerlichen Entlastungen und weiteren Unterstützungen zum Konsumanreiz angekündigt. Der Gesetzesentwurf enthält folgende Eckpunkte:
• Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20% auf 10% zwischen Juli und Dezember 2020;
• Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50% auf 75% ebenfalls zwischen Juli und Dezember 2020;
• Anhebung der Grenze für steuerfreie Essensgutscheine ab 1. Juli 2020;
• Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 1. Juli 2020.

Das temporäre Senken des Umsatzsteuersatzes auf nichtalkoholische Getränke soll nur der Gastronomie, nicht jedoch dem Handel zu Gute kommen. In Einzelfällen kann sich die Abgrenzung zwischen Gastronomie und Handel als schwierig erweisen, insbesondere wenn ein Unternehmer beide Geschäftszweige betreibt. Die Reduktion des Steuersatzes soll auch nicht im Falle eines Abhol- oder Lieferservices oder für Getränkeautomaten gelten.

Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, sind bis zu EUR 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zum Einkauf von Lebensmitteln verwendet werden, so sind nur EUR 1,10 pro Arbeitstag steuerfrei. Diese Beträge sollen angehoben werden, und zwar von EUR 4,40 auf EUR 8,00 für Mahlzeiten und von derzeit EUR 1,10 auf EUR 2,00 für Lebensmittel.

Weiters sind Erleichterungen bei der Gastgewerbe-Pauschalierung geplant. Die Pauschalierungsgrenze soll von EUR 255.000 auf EUR 400.000 Jahresumsatz, das Grundpauschale von 10% auf 15% des Umsatzes und der Mindestpauschalbetrag von EUR 3.000 auf EUR 6.000 angehoben werden.

22.5.2020 / Autorinnen: Ines Hofbauer-Steffel, Alexandra Hains / PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / www.pwc.at