Im Rahmen der Finanzamtsorganisationsreform hat mit 1.1.2021 auch das Amt Für Betrugsbekämpfung (ABB) seine Arbeit aufgenommen. In dieser neuen Behörde sind nunmehr die Aufgaben der Finanzämter als Finanzstrafbehörden, der Finanzpolizei sowie der Steuerfahndung gebündelt. Damit wird die finanzpolizeiliche Ermittlungs- und Kontrolltätigkeiten, die Aufklärung und Verfolgung von möglichen Finanzvergehen und schließlich auch die Einbringung von verhängten Strafen in einer Organisation vereint. Darüber hinaus soll eine moderne IT-Infrastruktur sowohl bei Ermittlungen speziell von komplexen Betrugsfällen unterstützen, als auch für eine effiziente Administrierung der Verfahren, wie bspw bei Verwendung des digitalen Akts, sorgen.

Das ABB untergliedert sich in folgende vier Geschäftsbereiche:
1) Finanzstrafsachen
2) Finanzpolizei
3) Steuerfahndung
4) Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit

Grundsätzlich entspricht der bisherige Aufgabenbereich der Finanzämter als Finanzstrafbehörden, der Finanzpolizei sowie der Steuerfahndung dem des neu geschaffenen ABB. Der Geschäftsbereich Finanzstrafsachen hat eine weitere Kompetenz erhalten und ist nunmehr auch zur Einhebung, Sicherung, Einbringung sowie dem Vollzug nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) verhängten Geld- und Freiheitsstrafen befugt. Für die praktischen Einbringungs- und Sicherungsmaßnahmen im Außendienst ist künftig der Geschäftsbereich Finanzpolizei zuständig.

Das ABB wird im Geschäftsbereich Finanzstrafsachen stets als Finanzstrafbehörde tätig, wohingegen die anderen Geschäftsbereiche bei der Wahrnehmung ihre Aufgaben zum Teil als Finanzstrafbehörde aber auch als Abgabenbehörde agieren können.

Bundesweite Zuständigkeit
Die Finanzamtsorganisationsreform hat mit sich gebracht, dass nicht nur die Finanzämter, sondern auch das ABB grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist. Dennoch sind den einzelnen Strafsachen-Teams als Organisationseinheiten des ABB bestimmte örtliche Zuständigkeitsbereiche zugeordnet. Für das Ermittlungsverfahren ist jenes Strafsachen-Team zuständig, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz bzw Sitz des Beschuldigten liegt. Aus verfahrensökonomischen Gründen (insb Überlastung gewisser Teams) kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass ein vorschriftsmäßig in Tirol zu führendes Ermittlungsverfahren bspw von einem Strafsachen-Team in Salzburg geführt wird. In einem möglichen anschließenden verwaltungsbehördlichen Verfahren vor dem Spruchsenat richtet sich die örtliche Zuständigkeit jedoch nach dem ursprünglich zuständigen Strafsachen-Team, sodass für ein Verfahren vor dem Spruchsenat jedenfalls eine örtliche Nähe zum Beschuldigten gewährleistet ist.

Einbringung von Selbstanzeigen
Künftig können Selbstanzeigen bei einem Finanzamt (Finanzamt Österreich oder Finanzamt für Großbetriebe) oder beim ABB eingebracht werden. Sofern es sich um zollrechtliche Verstöße handelt, ist die Selbstanzeige beim Zollamt Österreich einzubringen.

Prüfungsbefugnis
Ebenfalls seit 1.1.2021 ist das ABB in seiner Funktion als Finanzstrafbehörde zur Klärung von Sachverhalten zur Nachschau und Prüfung gemäß § 99 Abs 2 FinStrG eigenständig befugt. Die ausführenden Organe des ABB haben dabei die gleichen Befugnisse wie die Organe einer Abgabenbehörde. Natürlich gilt auch weiterhin für Prüfungen nach § 99 Abs 2 FinStrG das Verbot einer Wiederholung der Prüfung sowie die Obliegenheit der vorherigen Ankündigungen nicht. Darüber hinaus ist eine finanzstrafrechtliche Prüfung als Verfolgungshandlung zu werten und hindert somit die Einbringung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Prüfung nach § 99 Abs 2 FinStrG werden von der Steuerfahndung durchgeführt.

12.3.2021 / Autorin: Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU) / Senior Steuerberatung / Deloitte Österreich / www.deloitte.at

Kontakt:
ABB – Amt für Betrugsbekämpfung
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/abb.html

Amt für Betrugsbekämpfung: 050 233 552
Finanzstrafsachen: 050 233 552050
Einhebung Einbringung Finanzstrafen: 050 233 552061 (Zahlungserleichterungen, Ratenzahlungen)
Steuerfahndung: 050 233 553
Finanzpolizei: 050 233 554