4. Ausschreibung. Zuschuss für die Gründung/Entwicklung von jungen, innovativen Unternehmen, mit wirtschaftlichem Mehrwert für ländliche Regionen – ab 5. März 2018.

Das Förderungsprogramm „Zuschüsse für Investitionen innovativer, junger Kleinunternehmen im ländlichen Raum“ unterstützt die Umsetzung technologisch-innovativer Investitionen von bis zu fünf Jahre alten Kleinunternehmen. Die Investition muss einen wirtschaftlichen Mehrwert für die jeweilige ländliche Region bieten, in der das (zukünftige) Unternehmen seinen Sitz hat.

Thematische Schwerpunkte
Projekte sollen einen technologisch-innovativen Hintergrund vorweisen. Weiter müssen sie im Einklang mit der für den Investitionsstandort relevanten Regional- oder Landesstrategie stehen. Die Liste der Strategien finden Sie im Downloadbereich unter www.aws.at/gruendungamland.

Förderbare Projekte
• innovatives Handwerk, innovatives verarbeitendes Gewerbe, industrielle Erzeugung
• innovative Dienstleistungen
• neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung für regionale Wertschöpfungsketten dienen

Wer wird gefördert?
Gründerinnen und Gründer oder bereits bestehende kleine junge Unternehmen (weniger als 5 Jahre); Projektstandort im ländlichen Gebiet (Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern)

Was wird gefördert?
Materielle Investitionskosten (zB Kauf einer Maschine), immaterielle Investitionskosten (zB Lizenzen), investitionsprojektbezogene allgemeine Kosten.

Förderungsart
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 55% der Projektkosten, bis zu EUR 50.000,00

Projektgröße
Förderungsfähige Projektkosten von EUR 20.000,00 bis EUR 200.000,00

Laufzeit
Bis zu 24 Monate

Einreichungen sind ausschließlich während des Callzeitraumes über den aws Fördermanager unter https://foerdermanager.aws.at möglich. Im Rahmen der Einreichung sind ua ein projektbezogener Businessplan, eine Übersicht der geplanten Kosten sowie Vergleichsangebotsdokumente für diese vorzulegen. Die ausführliche Liste der für die Einreichung erforderlichen Unterlagen ist im Leitfaden festgehalten.

Der Businessplan hat eine Projektzusammenfassung inklusive der regionalbezogenen Bedeutung des Projektes zu beinhalten; außerdem sind eine Darstellung des Unternehmens, die Ausgangssituation, die Projektbeschreibung sowie Projektziele (inklusive der erwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen) zu skizzieren.

Bei Antragstellung sind für Kostenpositionen unterhalb von EUR 10.000,00 zwei, für Kostenpositionen ab EUR 10.000,00 drei Vergleichsangebote beizulegen. Gefördert werden nur Kostenpositionen über EUR 5.000,00.

Diese Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar mit dem aws erp-Kleinkredit.

6.2.2018, www.aws.at