Der neue Kollektivvertrag im österreichischen Handel bringt auch ein neues Gehaltssystem (Bild: pexels.com)

Seit den Kollektivvertragsverhandlungen vom Oktober 2020 steht die letzte Frist für den Umstieg auf den „KV Handel Neu“ fest: Österreichische Handelsbetriebe müssen bis 1. Jänner 2022 ausnahmslos auf den neuen Kollektivvertrag Handel umstellen.

Die wohl größte Veränderung bringt die damit einhergehende Einführung eines neuen Gehaltssystems mit sich, welches das nunmehr seit 45 Jahren geltende ablöst. Eine wahrlich große Veränderung und Herausforderung für den heimischen Handel, die in den kommenden Monaten rund 40.000 Betriebe und 400.000 Handelsangestellte in Österreicher direkt betrifft.

Ursula Roberts, Partnerin und Arbeitsrechtsexpertin bei PwC Legal Österreich
(© PwC Österreich)

Der neue Kollektivvertrag Handel ist mit verschiedensten Änderungen verbunden: Während das alte Gehaltssystem sechs Beschäftigungsgruppen unterscheidet, sieht der neue KV Handel nun acht Beschäftigungsgruppen (BG A – BG H) vor. Die vielfältigen Tätigkeiten im Handel werden zudem in „Arbeitswelten“ kategorisiert, zu diesen zählen Einkauf, Verkauf & Vertrieb, Marketing & Kommunikation, kaufmännische & administrative Dienstleistungen, Logistik, technischer Dienst sowie Informationstechnologie (IT). Ausschlaggebend für die Einstufung einzelner Angestellter ist immer die ausgeübte Tätigkeit, darüber hinaus sind aber verschiedenste Bewertungskriterien sowie die Unterscheidung von Fachlaufbahn und Führungslaufbahn zu berücksichtigen.

Um Handelsunternehmen die aufwendige Neueinstufung von Mitarbeiter:innen zu erleichtern, entwickelten die Juristinnen und Juristen von PwC Legal Österreich die digitale Rule Keeper Applikation „KV Handel NEU“. Das benutzerfreundliche Entscheidungshilfe-Tool unterstützt bei der Ermittlung der korrekten Beschäftigungsgruppe im neuen Gehaltssystem des KV Handel – sowohl bei Umstufungen als auch bei Neueinstellungen nach dem Umstieg. Die Anwendung setzt keine Vorkenntnisse voraus und errechnet unter anderem automatisch das neue kollektivvertragliche Mindestgehalt. HR-Verantwortlichen, die bereits mit dem KV Handel vertraut sind, bietet das Tool zusätzliche Sicherheit sowie zeitliche Ersparnis. Neben Funktionen zur Kategorisierung generiert die Applikation sogenannte Umstiegsdienstzettel, die allen Angestellten vorab verpflichtend ausgehändigt werden müssen.

„Das Rule Keeper Tool eliminiert Komplexität bei der Umstellung und erspart Unternehmen erheblichen Zeitaufwand. Die Anwendung leitet den User Schritt für Schritt durch den gesamten Umstiegsprozess, enthält dabei ein Scoring-Modell, berücksichtigt Knock-out-Kriterien, warnt bei sich widersprechenden Angaben und berechnet so im Hintergrund die passende Beschäftigungsgruppe. Sie berücksichtigt alle relevanten Merkmale und setzt daher kein detailliertes Wissen über den neuen Kollektivvertrag voraus“, fasst Ursula Roberts, Partnerin und Arbeitsrechtsexpertin bei PwC Legal Österreich, die Vorteile des Tools zusammen.

Für die Nutzung der digitalen Rule Keeper Applikation „KV Handel NEU“ bietet PwC Legal verschiedene Modelle an, die sich nach der Anzahl der umzustufenden Arbeitnehmer:innen richten. Je nach Bedarf können Workshops und Schulungen für Verantwortliche aus dem Bereich HR beansprucht werden. Zusätzlich berät PwC Legal Handelsunternehmen individuell in der Vorbereitungsphase rund um den Umstieg auf den neuen Kollektivvertrag.

Vorbereitung als Schlüssel für reibungslosen Übergang
Zwar ist die Anwendung des neuen KV Handels erst mit 1. Jänner 2022 verpflichtend, ausreichende Vorbereitung und Planung sind für eine reibungslose Umstellung aber essenziell – zumal Angestellte innerhalb geregelter Vorlaufzeiten über die Änderungen informiert werden müssen. In Unternehmen mit Betriebsrat ist ein konkreter Umstiegsstichtag mittels Betriebsvereinbarung festzulegen, in Firmen ohne Betriebsrat sind Arbeitnehmer:innen spätestens drei Monate vor dem geplanten Stichtag schriftlich über die Umstellung in Kenntnis zu setzen. Mit einem Umstiegsdienstzettel müssen alle Mitarbeiter:innen über ihre Einstufung in die neue Beschäftigungsgruppe, das Beschäftigungsgruppenjahr, die Höhe des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes sowie gegebenenfalls den Reformbetrag 1 informiert werden. Der Umstiegsdienstzettel muss spätestens vier Wochen vor dem festgelegten Stichtag für die gesamte Belegschaft erstellt und übermittelt werden.

„Um einen reibungslösen Übergang auf den neuen Kollektivvertrag im Unternehmen zu erreichen, sollten alle Entscheidungsträger in der Vorbereitungsphase mit ins Boot geholt werden: von der Geschäftsführung über die HR-Abteilung bis hin zur Payroll. Gegebenenfalls ist auch der Betriebsrat einzubinden”, rät Arbeitsrechtsexpertin Ursula Roberts.

20.5.2021 / Autorin: Ursula Roberts / PwC Legal Österreich / www.pwc.at