Ermöglicht unbürokratische und rasche Vergabe von öffentlichen Aufträgen – vor allem Klein- und Mittelbetriebe profitieren.

Die am 13. September 2016 bekannt gegebene Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis 31. Dezember 2018 fördert vor allem die regionale Wirtschaft. “Die Schwellenwerte-Verordnung ermöglicht eine unbürokratische und rasche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Alle Beteiligten sparen sich Zeit und Geld, vor allem für Länder und Gemeinden verringert sich der Verwaltungsaufwand”, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. “Darüber hinaus sichert die Verlängerung um 24 Monate Stabilität und Kontinuität und ist damit auch ein positives Konjunktursignal”, so Mitterlehner.

In der Praxis profitieren insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. “Sie werden für kleinere Aufträge direkt zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich zuvor an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen. Dazu kommt, dass eine regionale Beschaffung kurze Transportwege und raschen Service bietet”, so Mitterlehner. Aufgrund der Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung würde dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen. Auch der Schwellenwert für das so genannte “nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung” bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.

Erfahrungen zeigen, dass die Schwellenwerte-Verordnung im Schnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate führt, in Einzelfällen sind die Verfahren sogar um bis zu fünf Monate kürzer. Dazu sinken die Verfahrenskosten um bis zu 75 Prozent, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent. “Durch schnellere Verfahren kommen die Unternehmer auch schneller zu ihrem Geld, mit dem sie Wachstum und Beschäftigung in Österreich sichern”, bekräftigt Mitterlehner.

13. September 2016, http://www.bmwfw.gv.at