Wie jedes Jahr empfiehlt es sich auch heuer, vor dem Jahresende allfälligen steuerlichen Handlungsbedarf zu überprüfen. Dabei können insbesondere die folgenden Themen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – von Interesse sein:

Bilanzsteuerrecht
– Anschaffung und Inbetriebnahme von Anlagevermögen vor dem 31.12.2017 ermöglicht Halbjahres-AfA.
– Sofortige Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern iHv max EUR 400.
– Überprüfung von Abschreibungserfordernissen im Sachanlagevermögen (Ausbuchung von Restbuchwerten, gesunkene Teilwerte).
– Überprüfung von Abschreibungspotential im Finanzanlagevermögen (Wertverluste – selbst wenn nur vorübergehend – Abschreibung des „Merkpostens“ für ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurierenden Investmentfonds).
– Anschaffung von begünstigtem Anlagevermögen zur Optimierung des (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrags bei natürlichen Personen. Zusätzlich kommen für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2017 beginnen, anstelle der Einschränkung auf Wohnbauanleihen wieder alle begünstigten Wertpapiere als Investition in Betracht (Wertpapiere, die gem § 14 Abs 7 Z 4 EStG auch zur Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen).
– Bewertung von Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Länderrating bzw Zahlungsverzug, Abzinsung).
– Rückstellungserfordernisse für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
– Ankauf von Wertpapieren zur Deckung der Pensionsrückstellung zwecks Vermeidung des Strafzuschlages.
– Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Organisationen (maximal 10% der Einkünfte des laufenden Jahres).

Arbeitnehmerveranlagung
– Kinderbetreuungskosten von max EUR 2.300 pro Kind und Kalenderjahr für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen oder qualifizierte Personen (ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige).
– Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten (Studiengebühren, Kursgebühren, Fachliteratur sowie Reisekosten).
– Sonderausgaben (zB Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten). Seit 1.1.2016 ist die Absetzbarkeit von sg. Topf-Sonderausgaben (freiwillige Versicherungen und Wohnraumschaffung) stark eingeschränkt.
– Spenden an begünstigte Organisationen in Höhe von max 10% der Einkünfte des laufenden Jahres. Seit dem Jahr 2017 müssen Spenden vom Spendenempfänger an das zuständige Finanzamt gemeldet werden.

Lohnsteuer
– Kinderbetreuungszuschuss bis zu EUR 1.000 pro Kind und Jahr an Kinderbetreuungseinrichtungen.
– Steuer- und abgabenfreie Zuwendungen für Betriebsveranstaltungen bis EUR 365 und empfangene Sachzuwendungen bis EUR 186,- pro Mitarbeiter (zB Autobahnvignette, Gutscheine, Goldmünzen).
– Steuerfreie Sachzuwendungen anlässlich von Dienst- oder Firmenjubiläen bis EUR 186 pro Jahr.
– Zukunftsvorsorge bis zu EUR 300 pro Mitarbeiter für zB Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung.
– Rollung Lohnsteuer.

Liquiditätsmaßnahmen iZm Steuern
– Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen 2018 auf Basis einer Prognoserechnung.
– Beantragung des FFG-Jahresgutachtens und Forschungsprämien nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
– Rückerstattung von im Ausland angefallenen Vorsteuern und nicht DBA-konform einbehaltenen Quellensteuern.
– Rückvergütung von Energieabgaben.

Steuerlich relevante Fristen
– Für Begründung einer Unternehmensgruppe nachweisliche Stellung des Gruppenantrages vor Ablauf des Wirtschaftsjahres und Einreichung innerhalb eines Monats beim Finanzamt.
– Mit 31.12.2017 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2010 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
– Mit 31.12.2017 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2007 ein.
– Energieabgabenvergütung 2012 noch bis 31.12.2017.
– Am Wirtschaftsjahresende Information an das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige die oberste bzw vertretende Muttergesellschaft für den länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Reporting) ist bzw Angabe der Identität und der Ansässigkeit jener Konzerngesellschaft, die für die Abgabe des Country-by-Country Reportings zuständig ist (bei Konzernumsätzen von mehr als EUR 750 Mio).

20.11.2017, Autor: Christoph Hofer / www.deloittetax.at