Am 15. September 2016 sind fällig:

• Kommunalsteuer für August 2016
• Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Juli 2016
• Normverbrauchsabgabe (NoVa) für Juli 2016
• Lohnsteuer für August 2016
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für August 2016
• 0,39 %iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für August 2016
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 in Verbindung mit § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Juli 2016
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juli 2016
• Werbeabgabe für Juli 2016

Wer zu viel an Einkommen- oder Körper­schaft­steuer vorauszahlt, kann bis 30.  September beim Finanzamt (FinanzOnline) einen Herabsetzungsantrag stellen. Der Antrag muss ins Einkommensschätzung beinhalten, auf deren Basis die neuen Vorauszahlungen brechend werden.

Ebenso ist es möglich, bis Jahresende, die Sozialversicherungsbeiträge der ge­werblichen Wirtschaft (SVA) herabsetzen zu lassen. Jedenfalls sollte der Antrag bis Ende Oktober bei der SVA eingelangt sein, damit die Beitragszahlungen “rechtzeitig” herabgesetzt werden können.

(mp)