Wenn ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht und der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3% beträgt, besteht die Möglichkeit, eine Herabsetzung an Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen zu beantragen. (Symbolbild:…
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