Steuererklärungen (ESt, KöSt, USt und Feststellungserklärungen) sind grundsätzlich jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung) einzureichen. (Symbolbild: ) Die Abgabenbehörde kann im Einzelfall (Ermessensentscheidung) auf begründeten Antrag…
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