Am 25. Oktober 2016 hat die österreichische Bundesregierung, Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vize Reinhold Mitterlehner (ÖVP), das eilig versprochene Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-Paket präsentiert. 400 Millionen Euro sollen den Steuerzahlern entnommen werden um den Wirtschaftsmotor ins Laufen zu bringen.

Die Investitionszuwachsprämie (eingeführt 2000) gibt es nun, in Summe EUR 87,5 Mio, neu.

• Kleinunternehmen, also Betriebe mit max 49 Mitarbeitern (jene, welche per EU- und Österreich-Definition Kleinunternehmen sind – und eben NICHT “Mittelunternehmen, ab 50 MA”) erhalten eine 15%-„Prämie“ auf Investitionen des letzten 3-Jahres-Schnitts.

• Mittelunternehmen (50 bis 250 Mitarbeiter) erhalten diese Prämie auf lediglich 10% des Zuwachses der jeweiligen Investition.

WK-Präsident Christoph Leitl (ÖVP) sieht in diesem Wirtschaftspaket „ein richtiges und überfälliges Signal der Stärkung und der Ermutigung für den Standort. Die vorgeschlagenen Investitionsanreize und Finanzierungserleichterungen bedeuten angesichts des nach wie vor nur bescheidenen Wachstums einen Rückenwind für die KMU.“

Die WKÖ erhofft mit dotierten EUR 175 Mio eine durchgehende „Investititionsprämie“ für 2017 und 2018, erwartet so einen „Run“ der Betriebe, wollen EUR 1,2 EUR Mrd ausgelöst sehen, welche dadurch iwF etwa 25.000 Arbeitsplätze bringen mögen.

Über die geplante Einrichtung einer Finanzierungsgesellschaft (man könnte meinen, es gäbe derart zuwenig) soll die Österreichische Kontrollbank verfügen. Was die neuen Arbeitszeitmodelle (FLEXIBILITY) betrifft, werden die Genossenschaften entscheiden.

Derweil erteilt die tatsächliche (noch private) Vertretung der österreichischen KMU, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, eine differenzierte Darstellung, begrüßt natürlich den Reformgedanken der Bundesregierung, und ortet lediglich Mosaiksteine im großen Investitionsprogramm, denn „es fehle dringend die große Staatsreform, wie der Rechnungshof sie wiederholt dargelegt hat. Nur dadurch kommen Mittel frei, ohne das Budget zu belasten und die vor allem für eine Senkung der Lohnnebenkosten herangezogen werden müssen“, meint Mag. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

30. Oktober 2016, mp