Das Übereinkommen liefert einen robusten Rahmen mit klaren und messbaren Zielen und Vorgaben sowie umfassenden Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmechanismen zur Verfolgung der Fortschritte und einem soliden Paket zur Mobilisierung von Ressourcen. (Symbolbild: pixabay.com)

Auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) in Montreal, Kanada, ist die EU heute am frühen Morgen gemeinsam mit 195 Staaten dem historischen Biodiversitätsrahmen von Kunming und Montreal beigetreten. Der Biodiversitätsrahmen beinhaltet globale Ziele und Vorgaben, um die Umwelt für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen und wiederherzustellen, eine nachhaltige Nutzung der Natur zu gewährleisten und Investitionen in eine grüne Weltwirtschaft zu fördern. Zusammen mit dem Pariser Klimaübereinkommen ebnet er den Weg zu einer klimaneutralen, umweltfreundlichen und widerstandsfähigen Welt bis 2050.

Mehr als die Hälfte des globalen BIP hängt von Ökosystemdienstleistungen ab. 70 % der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen weltweit sind unmittelbar von Wildtieren und -pflanzen abhängig. Das Kunming-Montreal-Übereinkommen wird ehrgeizige politische Maßnahmen in der ganzen Welt beschleunigen und bis 2030 Mittel für die biologische Vielfalt in Höhe von 200 Mrd. US-Dollar pro Jahr aus allen Finanzquellen mobilisieren. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich darin zu Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung gleich jenen des europäischen Grünen Deals. Dadurch wird sichergestellt, dass die Natur den Gesellschaften, Volkswirtschaften und Gemeinschaften auch in den kommenden Jahrzehnten noch eine Lebensgrundlage liefern kann.

Ziele und Vorgaben für Maßnahmen bis 2030 und 2050
Das Biodiversitätsübereinkommen von Kunming und Montreal umfasst folgende globalen Hauptziele:

  • Wiederherstellung von 30 % der geschädigten (Land- und Meeres-) Ökosysteme weltweit bis 2030
  • Erhaltung und Schutz von 30 % aller Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresgebiete bis 2030
  • Aufhalten des Aussterbens bekannter Arten und Verringerung des Aussterberisikos und der Aussterberate aller Arten (einschließlich unbekannter Arten) auf ein Zehntel bis 2050
  • Verringerung des Risikos durch Pestizide um mindestens 50 % bis 2030
  • Verringerung der Nährstoffverluste für die Umwelt um mindestens 50 % bis 2030
  • Verringerung der Umweltverschmutzungsrisiken und der schädlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung aus sämtlichen Quellen bis 2030 soweit, dass für biologische Vielfalt und Ökosystemfunktionen keine Gefahr mehr besteht
  • Verringerung des globalen Konsumfußabdrucks bis 2030, unter anderem durch eine deutliche Verringerung von Überkonsum und Abfallaufkommen sowie eine Halbierung der Lebensmittelverschwendung
  • Nachhaltige Bewirtschaftung von Agrar-, Aquakultur-, Fischerei- und Forstwirtschaftsgebieten und erhebliche Ausweitung von Agrarökologie und anderen biodiversitätsfreundlichen Verfahren
  • Bekämpfung des Klimawandels mithilfe naturbasierter Lösungen
  • Verringerung der Einschleppung und Ansiedlung invasiver gebietsfremder Arten um mindestens 50 % bis 2030
  • Sicherstellen, dass die Nutzung von und der Handel mit wild lebenden Arten bis 2030 sicher, legal und nachhaltig sind
  • Begrünung städtischer Flächen

Mobilisierung von Finanzmitteln und Übernahme von Verantwortung für die biologische Vielfalt durch Unternehmen
Durch das Übereinkommen werden deutlich mehr Finanzmittel für die biologische Vielfalt aus allen nationalen und internationalen öffentlichen und privaten Quellen mobilisiert, sodass bis 2030 mindestens 200 Mrd. US-Dollar pro Jahr bereitgestellt werden. So sollen Anreize für inländische und internationale Investoren, darunter auch Unternehmen, geschaffen werden.
Gegenstand des Übereinkommens sind auch Subventionen, die der biologischen Vielfalt schaden. Bis 2025 sollen insgesamt mindestens 500 Mrd. US-Dollar pro Jahr an solchen Subventionen ermittelt und bis 2030 abgeschafft werden.
Im Rahmen des Übereinkommens hat sich die EU zu einem internationalen Solidaritätspaket verpflichtet, mit dem insbesondere die am stärksten gefährdeten Länder und die Länder mit der größten biologischen Vielfalt unterstützt werden sollen. Der neue Fonds für den globalen Biodiversitätsrahmen, der im Rahmen der Globalen Umweltfazilität eingerichtet wurde, wird für Finanzierungen aus allen Quellen offenstehen.
Als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Biodiversitätsmaßnahmen von Unternehmen werden große und multinationale Unternehmen und Finanzinstitute verpflichtet, Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die biologische Vielfalt regelmäßig zu überwachen, zu bewerten und offenzulegen. Zudem sollen sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen bereitstellen, um einen nachhaltigen Konsum zu fördern.

Engagement der EU ermöglicht Einigung
Während der gesamten vierjährigen Verhandlungen waren die Geschlossenheit und Führungsrolle Europas von entscheidender Bedeutung. In Montreal gelang es dem von Kommissar Sinkevičius geleiteten EU-Verhandlungsteam gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten unter dem tschechischen Ratsvorsitz Raum und Dynamik für ein ehrgeiziges Übereinkommen zu schaffen und gleichzeitig Fortschritte hinsichtlich der Finanzierung zu machen.
Das Übereinkommen ist ein wichtiger Impuls für die multilaterale Zusammenarbeit in einer Zeit, in der weltweite Solidarität und Zusammenarbeit wichtiger sind denn je.

Nächste Schritte
Nach dem Abschluss der Verhandlungen über das neue Übereinkommen ist es nun an der Zeit, dass alle Länder den beschlossenen Rahmen durch innerstaatliche und internationale Maßnahmen umzusetzen.

  • Bis zur nächsten COP im Jahr 2024 müssen alle Länder ihre nationalen Strategien und Aktionspläne für die biologische Vielfalt aktualisieren und entsprechende nationale Finanzstrategien ausarbeiten. Auf den nächsten Konferenzen wird geprüft, ob die kumulative Wirkung der nationalen Maßnahmen ausreicht, um die globalen Ziele und Vorgaben für 2030 und 2050 zu verwirklichen.
  • Parallel zu den politischen Maßnahmen werden die Länder und multilateralen Finanzinstitutionen nun rasch an der Mobilisierung von Finanzmitteln arbeiten.
  • Dank des europäischen Grünen Deals nimmt Europa bei diesem weltweiten wirtschaftlichen Wandel eine Vorreiterrolle ein. Unsere Gesetzgebungsvorschläge z.B. für die kürzlich verabschiedete Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten und weiteren Bemühungen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung werden die Umsetzung des Kunming-Montreal-Übereinkommens vorantreiben.

Hintergrund
Eine intakte Natur, grüne Städte und die Erhaltung der enormen Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten sind für unsere Zukunft von wesentlicher Bedeutung. Die Natur liefert uns sauberes Wasser und nahrhafte Lebensmittel, schützt uns vor Überschwemmungen und trägt zur Eindämmung des Klimawandels bei.

Auf der COP15 in Montreal hat die EU Bündnisse und Initiativen gegründet, um den globalen Biodiversitätsrahmen vor Ort umzusetzen. Die EU hat sich mit einigen ihrer Mitgliedstaaten und verschiedenen anderen Ländern zusammengeschlossen, um die Finanzmittel für die biologische Vielfalt aus allen Quellen deutlich aufzustocken. Darüber hinaus schloss sich die EU wichtigen Initiativen an, um Partnerländern dabei zu helfen, ihre Kapazitäten und ihr Wissen für die Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens zu erweitern. Zu diesen Initiativen zählen unter anderem die ehrgeizige „Accelerator Partnership“ für die zukünftige Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens und die Koordinierungsstelle „Global Knowledge Support Service for Biodiversity“, die Länder bei der Überwachung ihrer Fortschritte auf dem Weg zur Erfüllung der Biodiversitätsziele unterstützen soll. Außerdem hat die EU mit Guyana ein Abkommen über den nachhaltigen Handel mit legalem Holz unterzeichnet.

19.12.2022, Quelle/Autor: European Commission, https://commission.europa.eu