Registrierkassenpflicht bedeutet die einzelne Erfassung sämtlicher Bareinnahmen auf einem elektronischen Aufzeichnungssystem; (Foto: mp)
Registrierkassenpflicht bedeutet die einzelne Erfassung sämtlicher Bareinnahmen auf einem elektronischen Aufzeichnungssystem; (Foto: mp)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 9. März 2016 (GZ G 606/2015-14, G 644/2015-14, G 649/2015-14) entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Begründung: Die Registrierkassenpflicht sei dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und so Steuerhinterziehung zu vermeiden. Somit liegt die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse im öffentlichen Interesse. Weiters würde auch Kleinunternehmern durch die Registrierkassenpflicht kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung erstehen. Somit bleiben sämtliche Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) in Bezug auf das Registrierkassenthema in Kraft.

Hinsichtlich der Überschreitung der Umsatzgrenzen ist nicht das Jahr 2015, sondern erst das Jahr 2016 maßgeblich. Laut Gesetz tritt die Registrierkassenpflicht, bei erstmaligem Überschreiten der Grenzen, erst mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums ein. (Der Voranmeldungszeitraum beträgt entweder einen Kalendermonat oder ein Kalendervierteljahr.) Wenn die Höhe der Umsätze vom letzten Jahr keine Rolle spielt, kann die Registrierkassenpflicht daher erst ab 1.5.2016 gelten.

Allgemeines:
Eine Registrierkasse anschaffen müssen alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von
•    über € 15.000,00 und
•    Barumsätzen von über € 7.500,00 im Jahr (keine Vermieter).

Ausgenommen sind Betriebe, wenn zB die Umsätze von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Plätzen ausgeführt werden (bis zur Umsatzgrenze von € 30.000,00), bestimmte Vereine, Automaten und Onlineshops.
Die Bezahlung mittels Banküberweisung gilt nicht als Barumsatz!

Ab 1.1.2017 muss die Registrierkasse auch bestimmte Sicherheitseinrichtungen aufweisen, die gegen Manipulation schützen sollen.

Informationen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html