Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, haben das BMF und die Sozialversicherungsträger Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben und Beiträgen veröffentlicht. Für eine rasche und unbürokratische Abwicklung sehen BMF und ÖGK nun weitere Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen vor.

Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen (Bild: pixabay).

Möglichkeiten zur Herabsetzung bzw Stundung von Steuerzahlungen
Bei einer Glaubhaftmachung von Liquiditätsengpässen aufgrund der COVID-19-Epidemie kann die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die Stundung oder Ratenzahlung einer Abgabe, die Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen sowie die Nichtfestsetzung bzw Herabsetzung von Säumniszuschlägen beantragt werden. Für einen solchen Antrag wurde nun ein standardisiertes Formular durch das BMF veröffentlicht.

Der Antrag kann anschließend entweder per E-Mail gesendet oder über Ihren FinanzOnline Zugang hochgeladen werden. Natürlich können die Anträge nach wie vor mittels der entsprechenden Funktionen in FinanzOnline direkt gestellt werden. Mit den neuen Möglichkeiten, entsprechende Anträge per E-Mail bzw über FinanzOnline einzureichen, soll eine rasche und unbürokratische Abwicklung gewährleistet werden. Ihre Deloitte Beraterinnen und Berater sind Ihnen gerne behilflich, Zahlungserleichterungen für Sie zu erwirken. Wir halten Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen und weiteren Maßnahmen der Bundesregierung informiert.

Automatische Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei ÖGK
Die Sozialversicherungsträger sind ebenfalls bemüht, bei Liquiditätsengpässen den Dienstgebern entgegenzukommen. Aktuell werden ausständige Beträge nicht gemahnt. Durch die ÖGK werden sogar Beträge, die nicht entrichtet werden, automatisch gestundet.

17.3.2020 / Autor: Robert Rzeszut / Deloitte Tax / www.deloittetax.at

Maßnahmen der ÖGK – link

Standardisiertes Formular des BMF – link