Reaktivierung von Härtefallfonds und Ausfallsbonus. Längere Frist für Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz.

Phase 4 des Härtefallfonds seit 1. Dezember 2021
Der Härtefallfonds für Selbstständige wird wieder aktiviert. Die Phase 4 bringt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Umsatzeinbrüche bzw. nicht mehr zu deckende laufende Kosten für fünf neue Betrachtungszeiträume zwischen November 2021 und März 2022. Anträge können ab sofort bis 2. Mai 2022 gestellt werden.

Mehr Informationen zu Härtefallfonds und der Antragstellung: WKO

Ausfallsbonus III und Verlängerung der Fristen für Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz
Ab 10. Dezember 2021 sind Anträge für den neuen Ausfallsbonus III für Umsatzausfälle in den Monaten November 2021 bis März 2022 möglich.

Außerdem wurde die Frist für die Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000 und des Verlustersatzes für den Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 bis zum 31. März 2022 verlängert.

Zusätzlich ist geplant, dass der Verlustersatz noch einmal um weitere Betrachtungszeiträume verlängert werden soll. Anträge für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 können jedenfalls weiterhin bis 30. Juni 2022 eingebracht werden.

Aktuelle Informationen zu diesen Beihilfen: Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG).

6.12.2021 / www.usp.gv.at