Antrag bei COFAG seit 1. August 2021 möglich. (Bild: pixabay.com)

Die COFAG wurde gegründet, um Unterstützungsleistungen für Unternehmen in der Corona-Krise wie Garantien, Fixkostenzuschüsse oder Verlustersatz abzuwickeln. Auszahlungen der Wirtschaftshilfen können dabei stets im Nachhinein überprüft werden, um etwaigen Fördermissbrauch zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund bietet die COFAG nun seit 1. August die Möglichkeit für eine Korrekturwunschmeldung der Betriebe bzw. für eine Amnestie für zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen. Damit soll bei der Abwicklung der staatlichen Förderungen so korrekt, aber auch so kulant wie möglich vorgegangen werden.

Für die Förderwerber gibt es einen niederschwelligen Zugang via Webplattform, um Korrekturen vornehmen zu können. Das spart Zeit und Probleme bei allfälligen Prüfungen.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf erläutert: “Selbstverständlich müssen die staatlichen COVID-Unterstützungen den einschlägigen Richtlinien und der tatsächlichen wirtschaftlichen Betroffenheit entsprechen, die aber bei der Antragstellung oft noch nicht bekannt bzw. erst im Nachhinein exakt feststellbar waren. Zudem war für viele Betriebe die Geschwindigkeit bei der Antragstellung im Sinne der Liquiditäts- und somit Überlebenssicherung vorrangig. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass das Finanzministerium über die COFAG die Möglichkeit einräumt, für allenfalls zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen eine Korrekturwunschmeldung abgeben und dadurch in den Genuss einer Amnestie kommen zu können, um ein gerichtliches Strafverfahren, das schlimmstenfalls wegen falscher Angaben drohen könnte, zu vermeiden. Damit kann bei der Abwicklung und Nachkontrolle der staatlichen Hilfen so korrekt wie nötig, aber auch so kulant wie möglich vorgegangen werden.”

Weitere Informationen zur Korrekturmeldung:
COFAG | Covid-19 Finanzierungs Agentur des Bundes

10.8.2021 / Autor: Wirtschaftskammer Österreich / www.wko.at