Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können diese Liquiditätshilfe beantragen – auch Unternehmen, die im Lockdown nicht geschlossen waren und im November und Dezember 2020 keinen Anspruch auf den Lockdown-Umsatzersatz hatten.

Der Ausfallsbonus beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30 Prozent des Vergleichsumsatzes. Er besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinn und zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den „Fixkostenzuschuss 800.000“ und ist mit 60.000 Euro pro Monat gedeckelt.

Die Antragstellung startet mit 16. Februar für den Jänner 2021 und kann dann monatlich jeweils am 16. des Folgemonats vorgenommen werden.

Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein im Rahmen des Antrags zum „Fixkostenzuschuss 800.000“ durch einen Steuerberater. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne.

Die WKO informiert zum Ausfallsbonus:
https://news.wko.at/news/oesterreich/wko_fs_fixkostenzuschuss_II_1701_3.pdf

8.2.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at