Ende der Antragstellung für den Fixkostenzuschuss Phase I: 31. August 2021 (Bild: pixabay.com)

Für den Fixkostenzuschuss Phase I können Anträge noch bis spätestens 31. August 2021 eingebracht werden. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung und übernehmen die Antragstellung für Sie.

Achtung: Falls Sie bereits einen Antrag in der ersten oder zweiten Tranche gestellt haben, endet mit der selben Frist, also mit 31.8.2021, die Abgabemöglichkeit der Endabrechnung!

4.8.2021 / Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG / www.huebner.at