Der Nationalrat hat im Rahmen der COVID-19-Gesetze ein Hilfspaket erlassen, welches Erleichterungen für die Gastronomie bringen soll. Die Gesetzesänderungen wurden Ende Mai bereits im Nationalrat beschlossen, die Veröffentlichung im BGBl bleibt aber noch abzuwarten.

Der steuerfreie Betrag für Essensgutscheine wird von EUR 4,40 auf EUR 8,- pro Tag angehoben. (Bild: pixabay/Montage/Lexpress)

Wer ist anspruchsberechtigt?
Essens- oder Lebensmittelgutscheine können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von ihren Arbeitgeberinnen bzw Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden. Bisher gab es dafür eine Steuerfreigrenze iHv EUR 4,40/Tag für Essensgutscheine und iHv EUR 1,10/Tag für Lebensmittelgutscheine.

Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine und steuerfreie Lebensmittelgutscheine.
Im Zuge des Gastronomie Hilfspakets wird der steuerfreie Betrag für Essensgutscheine von EUR 4,40/Tag auf EUR 8,00/Tag angehoben. Der steuerfreie Betrag für Lebensmittelgutscheine wird von EUR 1,10/Tag auf EUR 2,00/Tag angehoben. Die Erhöhung soll ab 1. Juli 2020 unbefristet gelten.

Essenszuschüsse auch im Home-Office abgabenfrei?
Strittig ist, ob Essenzuschüsse auch abgabenfrei sind, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten. Die hierfür relevante einkommensteuerrechtliche Befreiungsbestimmung lautet: „Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden“. Demnach muss die Einnahme der Mahlzeiten entweder im Betrieb erfolgen oder in einer Gaststätte, wobei hier ausdrücklich verlangt wird, dass die Mahlzeiten auch dort konsumiert werden. Bei einer Home-Office-Tätigkeit wird die Mahlzeit jedenfalls nicht im Betrieb eingenommen und die Essenseinnahme in Gaststätten war aufgrund der verordneten Betretungsverbote bzw Schließungen von Kundenbereichen zeitweise nicht möglich (sondern lediglich die Zustellung und weiters dann die Selbstabholung). Folglich sind die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit bei Konsumation im Home-Office nach überwiegender Meinung nicht erfüllt. Da die Regierung jedoch bereits in verschiedenen Bereichen steuerliche Erleichterung iZm COVID-19 geschaffen hat, bleibt abzuwarten, ob es noch Klarstellungen bzw Nachbesserungen hinsichtlich einer Gleichstellung des Home-Office und des Arbeitsplatzes im Unternehmen gibt. Bezüglich der Lebensmittelgutscheine gibt es keine explizite Regelung, weshalb diese unter Beachtung der Betragsgrenzen wohl auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home-Office steuerfrei abgegeben werden dürfen.

Besteht ein Anspruch auf Gewährung von Essenszuschüssen im Home-Office?
Anhand der jüngsten Rechtsprechung des OGH (Vgl. OGH 9ObA137/18i) könnte argumentiert werden, dass kein Rechtsanspruch iSd Gewohnheitsrechtes besteht, die freiwillig gewährten Essensbons an die im Büro arbeitenden Arbeitnehmer/-innen weiterhin aufrechtzuerhalten, wenn der/die Arbeitnehmer/-in im Home-Office arbeitet. Der Zweck der Gewährung dieser Essensbons liege laut OGH primär in der arbeitsökonomischen Essensversorgung der Mitarbeiter und der Verringerung ihres typischerweise höheren finanziellen Aufwands für arbeitsbedingt außer Haus zu konsumierende Mahlzeiten.

27.7.2020 / Autorin: Michaela Morgenbesser / www.deloittetax.at