Neues Start-Up-Förderungsgesetz soll Steuererleichterung bei der Mitarbeiterbeteiligung bringen. (Symbolbild: pixabay.com)

Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken.

Aufstrebende Unternehmen sind unter Umständen noch nicht in der Lage, hochqualifizierte Arbeitnehmer angemessen zu bezahlen, da noch zu wenig Liquidität vorhanden ist. Daher wird durchaus auf Mitarbeiterbeteiligungen zurückgegriffen, was allerdings beim Arbeitnehmer als Empfänger der Anteile zum Problem führt, dass der Zugang der Mitarbeiterbeteiligung sofort lohnsteuerpflichtig ist. Auch wenn der Arbeitnehmer ja keinen in Geld bestehenden Zufluss erhält. Das geplante Modell soll hier Entlastung schaffen, indem ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt wird.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Arbeitnehmer bis zur tatsächlichen Veräußerung über die Anteile nicht frei verfügen können (Vinkulierung).

Die Besteuerung bei den Mitarbeitern soll in weiterer Folge vereinfacht durch eine (steuerlich günstige) Pauschalregelung erfolgen. Außerdem ist eine flankierende Begünstigung im Bereich der Sozialversicherung sowie bei den Lohnnebenkosten geplant.

Der Besteuerungsaufschub soll für Anteile, die ab dem 1.1.2024 abgegeben werden, gelten.

10.8.2023, Quelle/Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at