Am 5. Juli 2016 hat die Bundesregierung ein Start-up-Programm für Gründer erarbeitet. Es umfasst über drei Jahre ein Volumen von rund 185 Millionen Euro, soll die Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter senken und die Unternehmensgründung anhand digitaler One-Stop-Shops erleichtern.

Das Maßnahmenpaket (für das bislang noch kein Gesetzesentwurf vorliegt) im Überblick:
• Gründerjahre werden erleichtert: Die ersten drei Mitarbeiter von innovativen Start-Ups werden für drei Jahre von Dienstgeber-Lohnnebenkosten entlastet.
• aws Business-Angel-Fonds wird neu dotiert: Gemeinsam mit den Mitteln privater Investoren und mit EU-Mitteln bringt das Start-Ups zusätzlich 20 Millionen Euro.
• Seed-Finanzierung der aws wird um 20 Millionen Euro aufgestockt: 
Das stärkt wissens- und technologieorientierte Start-Ups im Unternehmensaufbau.
• Neue Risikokapitalprämie für Investoren: Fördert Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an innovativen Start-ups erwerben. Unterstützt werden kumulierte Investitionsbeträge bis zu 250.000 Euro pro Jahr, wobei maximal 20 Prozent des Beteiligungsbetrags rückerstattet werden.
• Neue Rechtsform Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG): Für Privatinvestoren soll es attraktiver werden, Risikokapital für Klein-und Mittelbetriebe zur Verfügung zu stellen. Für Investoren in eine MiFiG gibt es bis 15.000 Euro Steuerbefreiungen für Ausschüttungen.
• Digitaler One-Stop-Shop für Gründer: Der Gründungsprozess wird schneller und billiger. Der Gründer kann die nötigen Daten online über das Unternehmensserviceportal (USP) eingeben und sich durch die Vernetzung von Behörden und Registern mehrere Behördenwege ersparen.
• Gründungs-Fellowships für akademische Spin-Offs: Nach Vorbild der ETH-Zürich sollen Wissenschaftler und Studierende mit innovativen Ideen leichter ein eigenes Unternehmen aufbauen können. Mit dem Fellowship können Gehaltskosten finanziert und der Zugang zu akademischen Infrastrukturen gewährleistet werden. Die Vergabe der Fellowships erfolgt über die Wissenstransferzentren im Wettbewerb. Die Maßnahme wird mit fünf Millionen Euro pro Jahr finanziert. Damit können rund 50 Gründerinnen und Gründer bis 2018 in Teams unterstützt werden.
• Neues Start-up-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte: Die bestehende Regelung für selbständige Schlüsselkräfte soll für Start-ups geöffnet werden. D.h. der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit für ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die weitere Verlängerung ist an einen bestimmten Jahresumsatz oder Finanzierungsmittel und Arbeitsplatz-Schaffung geknüpft.
• Fachkräfte sichern: der zusätzliche Bedarf an Programmierern wird in der Mangelberufsliste in verschiedenen Wirtschaftsbereichen abgebildet.
• 24h-Quickcheck bei Förderanfragen der FFG und aws.

www.bmwfw.gv.at

2. August 2016, Wien, (mp)