Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus (Covid-19) hat die Bundesregierung umfangreiche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen angekündigt bzw. bereits beschlossen.

Am 14. März 2020 stellte die Österreichische Bundesregierung ein Maßnahmenpaket in der Höhe von 4 Mrd. Euro vor, mit dem die Wirtschaft unterstützt und möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten werden sollen. Am 18. März 2020 verkündete die Bundesregierung die Erhöhung des bestehenden Paketes auf bis zu 38 Mrd. Euro. Im Zentrum der Maßnahmen steht die Einrichtung eines Krisenbewältigungsfonds, mit dem 3 wesentliche Ziele verfolgt werden sollen:

  • Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen: hierbei sollen neben KMU auch größere Tourismusbetriebe sowie EPUs zusätzliche Überbrückungsmaßnahmen und Kreditgarantien in Anspruch nehmen können, um ihre Liquidität zu sichern. Hierfür wurden im Rahmen der beiden Covid-Gesetze auch umfassende steuerliche Begünstigungen beschlossen, wie bspw. umfassende Steuerstundungen ohne Festsetzung von Stundungszinsen, Möglichkeiten zur Herabsetzung von Steuervorauszahlung, etc. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag vom 23.3.2020.
  • Sicherung von Arbeitsplätzen (z.B. im Rahmen des neuen Corona-Kurzarbeitsmodells), damit möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Beschäftigung gehalten werden.
  • Maßnahmen für Härtefälle im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisation (NPO) sowie Kleinstunternehmen; die Abwicklung dieses Härtefallfonds wird von der WKÖ übernommen, wofür noch eine entsprechende Richtlinie vom BMF zu erlassen ist, die in Kürze veröffentlicht werden soll.

Die von der Österreichischen Bundesregierung im Rahmen des Maßnahmepaketes angekündigten Unterstützungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 38 Mrd. Euro verteilen sich auf folgende Maßnahmen:

  • 4 Mrd. Soforthilfe
  • 9 Mrd. Garantieübernahmen (wie bspw. die Überbrückungsgarantie der aws)
  • 15 Mrd. Soforthilfen für besonders betroffene Branchen (wie bspw. Handel, Tourismus, Gastronomie und Freizeitwirtschaft), sowie
  • 10 Mrd. Steuerstundungen (wie bspw. die Stundung von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialbeiträgen).

Zudem hat die Europäische Kommission einen Vorschlag eines temporären Beihilferahmens zur Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise vorgestellt. Dieser neue temporäre Beihilferahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Zuschüsse oder Erleichterungen bis zu einer Höhe von EUR 800.000 (Brutto) pro Unternehmen in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen, Steuer- oder Zahlungsvorteilen zu gewähren. Zusätzlich sind staatliche Garantien für Kredite sowie öffentliche und private Darlehen mit subventionierten Zinssätzen möglich.

Emergency Call FFG
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellen kurzfristig 21 Million Euro für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Sars-CoV-2) bereit, wobei die Abwicklung in einem beschleunigten Verfahren über die FFG im Rahmen eines Emergency Calls erfolgt. Dabei werden F&E-Projekte von österreichischen Unternehmen gefördert, die sich mit folgenden Themen rund um das Corona-Virus beschäftigen und innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden können:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung
  • Infektionsprävention und -kontrolle
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren (z.B. Wirkstoffe gegen Covid-19 und durch das Coronavirus verursachte Folgen wie Lungenentzündungen)
  • die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze sowie
  • Planung und Durchführung von klinischen Studien (inbesondere mit raschem Start der klinischen Studien Phase I oder II)

Gefördert werden dabei alle studienrelevanten Kosten, beispielsweise Personal- und Materialkosten für Prüfteams. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten.

Einreichfrist 08.04.2020 bzw. der 11.05.2020

Die Fördersumme beträgt maximal 3 Mio. Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Förderungszuschusses (Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel für Großunternehmen 25%, Mittlere Unternehmen 35%, Kleine Unternehmen und Startups 45%; Kooperationen mit wissenschaftlichen Partnern, wie Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc. sind möglich und können im Förderumfang bonifiziert werden).

Als begleitende Maßnahme werden Medizinische Universitäten mit EUR 2 Mio. unterstützt, damit diese sich gemeinsam mit den Unternehmen an den klinischen Studien beteiligen können.

Überbrückungsgarantien der aws
Zusätzlich stellt die austria wirtschaftsservice (aws) Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der “Coronavirus-Krise” zur Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten für gewerbliche und industrielle KMU sowie Personen/Unternehmen, die einen Freien Beruf selbstständig ausüben, bereit. Aktuell wird zudem an einer Ausweitung der Antragsmöglichkeit für die aws Überbrückungsgarantie auch auf Großunternehmen (inkl. Leitbetrieben) gearbeitet, wobei die diesbezüglichen Richtlinien bisher noch nicht vorliegen, jedoch in Kürze veröffentlicht werden sollen.

Unterstützt werden Finanzierungen für laufende Kosten (z.B. Personalkosten, Sachkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. Es kann eine Garantiequote bis zu 80% eines Kredites von bis zu 2,5 Mio. Euro pro KMU (inkl. verbundener Unternehmen) und eine Garantielaufzeit für maximal 5 Jahre gewährt werden. Der Antrag ist durch die finanzierende Bank bei der aws einzubringen.

Bei der Überbrückungsgarantie wird angesichts der aktuellen Umstände mit der Covid-19 Ausbreitung auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten verzichtet. Darüber hinaus sind auch keine Planungsrechnungen, Businesspläne oder Kreditsicherheiten erforderlich.

Zudem haben verschiedene Bundesländer, wie bspw. Wien, Tirol, Burgenland oder Niederösterreich noch zusätzliche Anschlussförderungen und Garantien für die gegenwärtige Krise zur Verfügung gestellt.

25.3.2019 / Autor: Florian Laure / Deloitte Tax / www.deloittetax.at